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Das kranke Gesundheitssystem

Anregung und Kritik erwünscht

Als steter Streiter gegen ein in meinen Augen ungerechtes Gesundheitssystem, dessen Gewinner die Krankenkassen und dessen bedauerliche Opfer die Patienten sind, freue ich mich über jede Form von Zustimmung, Ratschlag, Anregung oder Kritik. Ich wünsche mir nur, dass bei aller nachvollziehbarer Emotion der gute Ton in schriftlichen Beiträgen die erste Geige spielt.

Dr. Christian Nunhofer

Dysfunktionale Funktionäre, Teil 3

Von Kranken und Kassen Posted on 28 Dez., 2014 05:14:33

In den beiden vorherigen Aufsätzen ging es darum,
aufzuzeigen, wie und warum die Ärzte-Funktionäre in der Bundesärztekammer und
in den Kassenärztlichen Vereinigungen ihrer Funktion nicht gerecht werden.
Wesentliche Resultate:

1. Der Präsident der Bundesärztekammer, Prof. h.c. Dr.
Frank-Ulrich Montgomery, steht – gut getarnt, aber reell – als Aufsichtsrat der
Deutschen Ärzte Versicherung (DÄV) auf der Vergütungsliste des
Versicherungskonzerns AXA, dem Mutterkonzern der DÄV. Naheliegend, dass er
alles unterlässt, was dem Versicherungswesen schaden könnte und lieber Schäden
bei den Ärzten in Kauf nimmt, obwohl er vorgibt, deren Interessen zu vertreten.

Striktes Verbot notwendig

Die Abhilfe ist theoretisch einfach: Es braucht einen neuen
Vorsitzenden der Bundesärztekammer und zugleich ein striktes Verbot, andere
Ämter wie z.B. Aufsichtsratsposten auszuüben. Schon in der Schule lernt man,
dass Ämterkumulation zu Interessenskonflikten führt und daher zu vermeiden ist.
Das Beispiel Montgomery zeigt „schön“ den Unterschied zwischen Theorie und
Praxis.

Ja, und nun ganz reell? Praktisch wäre es zum Beispiel eine
Möglichkeit, am 118. Deutschen Ärztetag, der Ende Mai in Frankfurt/Main
stattfindet, mit einem Beschluss des Plenums Montgomery wegen Interessensvermengung
zum Schaden der Ärzteschaft zum Rücktritt als Präsident der Bundesärztekammer
aufzufordern. Stellt sich die Frage, ob sich Delegierte finden, die den Schneid
zur Formulierung eines solchen Antrags aufbringen? Meine Phantasie: Nein!
Allerdings: Wer zu feige ist, Missstände anzuprangern und aufzubegehren, hat
sein Schicksal akzeptiert und darf sich über negative Folgen nicht weiter beklagen.

Exorbitant hoch bezahlt

2. Die Spitzenfunktionäre der Kassenärztlichen Vereinigungen
(kurz „KV“), allen voran der Vorsitzende der Kassenärztlichen
Bundesvereinigung, Gassen, werden so exorbitant hoch bezahlt, dass sie an ihren
Stühlen kleben und wie der Teufel das Weihwasser jede Auseinandersetzung im
Sinne der Ärzte, jedoch gegen die
Interessen der Politik oder der gesetzlichen Krankenkassen scheuen. Denn damit
riskieren sie womöglich ihre üppigen Bezüge.

Abhilfe? Besetzung der Vorstandsposten in den
Kassenärztlichen Gremien durch Juristen oder Ökonomen, die wie die Leiter
großer Behörden vergütet werden. Also nicht mit Managergehältern, sondern zum
Beispiel wie ein beamteter Bundes-Staatssekretär nach der Besoldungsgruppe B-11.
Bei einem Grundgehalt von 12.360 Euro im Monat sollten sich geeignete Personen
für diese Tätigkeit finden lassen. Die Rolle der Ärzte in der KV-Führung könnte
auf eine Quasi-Aufsichtsratstätigkeit beschränkt werden. Ein Beispiel? Fünf
gewählte Ärztevertreter verbringen alle zwei Wochen einen Tag in ihrer
Kassenärztlichen Vereinigung und erhalten dafür den Tagesdurchschnittsumsatz
ihrer Praxis (bemessen an der Steuererklärung) plus Spesen. Das Einkommen der
Damen und Herren Aufsichtsräte wäre demnach weiterhin vor allem von ihrer
Arbeit in der Praxis abhängig. Damit würden sie sich bestimmt für eine Richtung
in der KV einsetzen, die dem Interesse der ärztlichen Basis entspricht. Denn
schließlich würden sie selber weiter der Basis angehören und nicht mehr einer
abgehobenen, finanziell saturierten Funktionärsoligarchie.

Änderung? Wohl kaum!

Die Gretchenfrage lautet: „Werden die Vollversammlungen der
KVen eine Änderung in dieser Richtung zu erreichen versuchen“? Wohl kaum, denn die
Mitglieder der Vollversammlungen werden für führungshöriges Verhalten selber
mit allerlei gut vergüteten Ehrenämterchen belohnt.

Wer kann diesen Sumpf trockenlegen? Mit Sicherheit nicht die
Funktionärsfrösche, die darin komfortabel hausen und zufrieden quaken. Es wird
nur mit einer totalen Systemänderung in den Ärztekammern und den
Kassenärztlichen Vereinigungen funktionieren.



Dysfunktionale Funktionäre, Teil 2

Von Kranken und Kassen Posted on 19 Dez., 2014 09:50:12

Das
Thema des letzten Aufsatzes war das Nicht-Funktionieren der
Bundesärztekammer unter ihrem Vorsitzenden Montgomery. Der nämlich
vertritt klammheimlich lieber die Interessen der privaten
Krankenversicherungswirtschaft gegen die der Ärzte, obwohl es seiner
Funktion nach genau umgekehrt sein müsste. Allerdings, wie
erläutert: Professor h.c. Dr. Frank Ulrich Montgomery steht – gut
getarnt zwar, de facto aber doch – auf der Gehaltsliste des
AXA-Konzerns, der selbst und zusätzlich noch mit seiner Tochter DBV
ein privater Krankenversicherer ist.

Nun
lassen Sie uns einmal zu einem anderen merkwürdigen, in seiner Art
weltweit einmaligen Verwaltungsapparat blicken, dessen geistige Väter
und „Macher“ vordergründig ebenfalls vorgeben, ärztliche
Interessen zu vertreten – und zwar speziell die der niedergelassenen
Kassenärzte und -psychotherapeuten (immerhin 162.651
Mitglieder,Stand Ende 2013): die Kassenärztlichen Vereinigungen,
kurz „KV“ genannt.

Es
existieren zahlreiche Regional-Vereinigungen, die sich überwiegend
an die Grenzen der Bundesländer halten. Außerdem die
Kassenärztliche Bundesvereinigung, abgekürzt „KBV“. Alles
Körperschaften des öffentlichen Rechts, also quasi Ämter.
Finanziert werden sie durch Beiträge ihrer Zwangsmitglieder; der
Ärzte und Psychotherapeuten. Da es die Aufgabe der Angestellten ist,
das Geld der Krankenkassen an die Ärzte weiterzuleiten, gestaltet
sich die Beitragsabrechnung einfach. Jedem Arzt wird von seiner KV
gleich der Zwangsbeitrag abgezogen, wenn sein Honorar für die
Kassenpatienten fällig ist.

Marschrichtung wird vorgegeben

Als
Körperschaft des öffentlichen Rechts (KdöR) ist die KV allerdings
an die Weisungen der Ländergesundheitsministerien gebunden. Schon
hieraus wird klar, dass die Interessen der Ärzte zumindest der
Politik gegenüber nicht vertreten werden können, da die
Volksvertreter die Marschrichtung vorgeben und die Bediensteten in
den Vereinigungen ohne wenn und aber zu parieren haben.

Aber
gegenüber den Krankenkassen, da klappt die Vertretung der ärztlichen
Interessen doch prima, oder?

Vielleicht
können Sie sich noch daran erinnern, dass die Kassenärztlichen
Vereinigungen vor einigen Monaten für Arzthonorare einen Zuschlag in
Höhe von fünf Milliarden Euro forderten? Herausgekommen sind nach
kurzen, schmerzlosen Verhandlungen 800 Millionen Euro. Na ja, könnte
man denken, das sind immerhin 2,7 Prozent mehr für jeden
Kassenversicherten. Die fünf Milliarden waren als Ausgangsforderung
vielleicht nicht mehr als eine unverschämte Luftnummer! Wenn diese
enorme Summe durchgesetzt worden wäre, hätte das ungeheure 16,9
Prozent Plus für jeden Kassenpatienten bedeutet.

Was
kaum einem Nicht-Arzt bewusst ist: Die Praxismedizin ist budgetiert,
d.h. jeder Praxisarzt darf pro Patienten nur einen bestimmten
maximalen Umsatz im Vierteljahr erwirtschaften. Was darüber hinaus
geht, wird nur noch mit zehn Prozent des ursprünglichen
Honorarsatzes vergütet. Beispiel: nach Budgetüberschreitung erhält
der Nervenarzt für einen Demenztest nur noch 19 Cent statt 1,92
Euro. Die Etats sind so knapp bemessen, dass jeder Mediziner
ordentlich über seiner Bemessungsgrenze liegt. Die 16,9 Prozent
Forderung hätten schlicht nur die dank des Budgets bislang nicht
ausbezahlte Arbeit der Ärzte ausgeglichen.

Stellt
sich die Frage, weswegen die KBV unter ihrem damals neuen
Vorsitzenden Gassen so rasch die reell mickrigen 800 Millionen Euro
mehr akzeptiert hat?

Patient muss ausspioniert werden

Und
außerdem will man wissen, weswegen sich die KBV derzeit vor den
Karren der Krankenkassen spannen lässt und die Zwangsdurchsetzung
der elektronischen Gesundheitskarte (Kurz e-card oder EGK genannt) in
den Praxen betreibt? Die KBV nämlich hat es erst möglich gemacht,
dass die bisherigen Versichertenkarten ohne Spionage-Chip ab dem 1.
Januar 2015 nicht mehr verwendbar sind, was die Hersteller von
Praxissoftware dazu gezwungen hat, die Praxis-EDV entsprechend
umzukonfigurieren.

KVB-Einsatz
für das e-card-Projekt, welches Ärzte dazu degradiert, die
Patienten im Auftrag der Kassen auszuspionieren und für das die
Kassen hemmungslos Milliardenbeträge ausgeben. Beträge, für die
die 800 Millionen mehr für die ambulante Patientenversorgung 2014
Peanuts sind? Warum setzt sich die Kassenärztliche Vereinigung ohne
Notwendigkeit für die Umsetzung des e-card-Projekts ein, obwohl auf
mehreren Deutschen Ärztetagen wiederholt Beschlüsse der
Vollversammlungen gefasst wurden, die sich explizit gegen dieses
Projekt ausgesprochen haben?

Eine einfache Antwort

Die
Antwort ist überraschend einfach: Der Vorsitzende der
Kassenärztlichen Bundesvereinigung, Dr. Andreas Gassen, kassiert für
seine Tätigkeit eine stattliche Grundvergütung von 326.372,80 Euro
pro Jahr plus Dienstwagen (auch zur privaten Nutzung) nebst Beitrag
zur privaten Altersvorsorge in Höhe von 30.000 Euro pro Jahr.
Abwahl? Pro forma möglich, aber de facto kaum.

Was
soll der Mann sich für höhere Arzteinkommen stark machen oder sich
in einem Kampf wegen der e-card mit den Gesetzlichen Krankenkassen
stressen, wenn er selbst dank seiner bloßen Funktion ausgesorgt hat
und auf die Einnahmen aus seiner Orthopädie-Praxis nicht mehr
angewiesen ist?

Merke:
Wer sichergehen will, dass ein Funktionär für Arztpraxen garantiert
nicht funktioniert, muss ihn finanziell so gut „polstern“, dass
er es gar nicht mehr nötig hat, seiner eigenen Praxis wegen zu
funktionieren. Für die KV-Landesfürsten gilt übrigens das alles
genauso. Wie nennt man das im Fußball gleich wieder? … Ach ja:
Eigentor!



Dysfunktionale Funktionäre, Teil 1

Von Kranken und Kassen Posted on 05 Dez., 2014 09:31:10

Warum
heißt ein Funktionär „Funktionär“? Weil er zu
funktionieren hat! Das heißt „eine Funktion auszuüben“,
allgemeiner formuliert: sie für ein bestimmtes Ziel einzusetzen.

„Dysfunktional“
ist ein Ausdruck, der unter anderem in der Medizin verwendet wird:
Etwas funktioniert nicht so, wie es funktionieren sollte. Auf einen
Funktionär übertragen würde man sagen, dass da jemand seiner
Aufgabe nicht gerecht wird. Zur
Bundesärztekammer, kurz BÄK, heißt es in der „Wikipedia“:
„Sie vertritt die berufspolitischen Interessen der rund 420.000
Ärzte
in
Deutschland.“
Diese Erkenntnis ist nicht sonderlich erstaunlich, die Funktion der
BÄK wird klar definiert.

Erstaunlicher Lösungsansatz

Erstaunlich
ist allerdings, WIE die Bundesärztekammer diese Aufgabe erfüllt.
Zum Beispiel wurden
auf mehreren deutschen Ärztetagen von der Vollversammlung ablehnende
Mehrheitsbeschlüsse zur Einführung der „Elektronischen
Gesundheitskarte“, auch „e-card“ genannt,
gefasst.(sh.z.B.http://www.bundesaerztekammer.de/downloads/115DAETBeschlussprotokollfinal20120702LZ.pdf,
S. VI-82).

Die Einführung des gläsernen Patienten durch einen EDV-Spion liegt im
Interesse der Krankenkassen – aber selbstverständlich nicht in dem
der Ärzte, die das Vertrauensverhältnis zwischen Arzt und Patienten
gefährdet sehen, wenn sie zu Handlangern für die Weitergabe von
Patienteninformationen an die Kassen gemacht werden. Die Bundesärztekammer, die die Beschlüsse der Vollversammlungen
umzusetzen hat, informiert hingegen über die e-card wie über einen
Lottogewinn: http://www.bundesaerztekammer.de/downloads/gematik FAQ.pdf

Es finden sich Rubriken wie
„Welchen Nutzen hat die elektronische Gesundheitskarte für den
Patienten“?

Eine
Abhandlung über mögliche Schäden hingegen sucht man vergeblich.

Können
meine sensiblen Gesundheitsdaten missbraucht werden, wenn ich meine
Karte verliere oder sie gestohlen wird“?
Antwort:
Nein, der
Datenschutz ist durch gesetzliche und technische Maßnahmen
gewährleistet. …“

Fernsehen scheint unbekannt zu sein

Merkwürdig,
denn die BÄK scheint davon auszugehen, dass die Leser zwar die
Nutzung des Internets beherrschen, aber das Fernsehen nicht kennen.
Dort ist man nämlich über Monate hinweg um das Thema Edward Snowden
und die Machenschaften der Datenhacker vom „Big Brother“ NSA nicht herumgekommen.

Auf
dem Ärztetag in Nürnberg wurde beschlossen, ärztliche Unterlagen
nicht mehr Sachbearbeitern der Krankenkassen – auch nicht denen der
Privatversicherungen – zugänglich zu machen (sh. obigen Link des
Beschlussprotokolls, S. VI-109). Umsetzung
durch die BÄK? Keine! Ab in den Rundordner unter dem Schreibtisch!

Gebührenordnung von Anno dazumal

Ärzte
ärgern sich immer öfter darüber, dass die Gebührenordnung für
Privatpatienten (GOÄ) seit 1996 nicht mehr angepasst wurde. Machen
Sie auch mal einen Gag und bitten Sie einen Rechtsanwalt, einen
Steuerberater, einen Notar oder einen Architekten höflich darum,
Ihnen doch freundlicherweise eine Rechnung unter der Verwendung der
Gebührenordnung von vor 18 Jahren zu erstellen. Es braucht nicht
viel Phantasie, um sich heftige und überschwängliche
Gefühlsausbrüche, verbunden mit akuter Atemnot und bedenklichem
Blutdruck-Anstieg vorzustellen.

Zusammenfassend
stellt sich die nun die schlichte Frage, weswegen die
Bundesärztekammer offenkundig nichts, aber auch gar nichts
unternimmt, was zwar ärztlichen Interessen entspricht, aber den
Interessen der Versicherungen zuwider läuft?

Töchter und mächtige Chefs

Wieder
einmal ist „Wikipedia“ der Retter in der Not: Zuerst suchen Sie
nach dem Versicherer „AXA“:
http://de.wikipedia.org/wiki/Axa

Diese
Gesellschaft ist auch einer der großen Anbieter privater
Krankenversicherungen. Sie erfahren ganz nebenbei, dass auch die
Deutsche Beamtenversicherung – ebenfalls ein privater
Krankenversicherer – zum AXA-Konzern gehört.

Interessanterweise
ist die Deutsche Ärzteversicherung (DÄV) auch noch eine
AXA-Tochter, auf deren Wikipedia-Eintrag Sie direkt stoßen, wenn sie
den Namen im Artikel anklicken.

Nun
nur noch ein einziger weiterer Hieb auf die Tastatur und wir sind am
Ziel: Unter „Aufsichtsräte“ finden Sie bei der DÄV Herrn
Professor Doktor Frank Ulrich Montgomery, dereinst mächtiger Chef
der Ärztegewerkschaft „Marburger Bund“ – und seit 2011
Präsident der Bundesärztekammer! Tusch und schnell absterbendes
Gelächter!

Wenn
der Präsident der Bundesärztekammer auf der Gehaltsliste des
Tochter-Unternehmens einer privaten Krankenversicherung steht,
braucht man sich nicht zu wundern, dass just diese Bundesärztekammer
nichts unternimmt, was den Interessen der Versicherungswirtschaft
zuwider läuft, oder?



Zuviel realer Irrsinn

Von Kranken und Kassen Posted on 17 Okt., 2014 09:47:59

Rechtspositivismus
ist ein sperriger Begriff, wobei das Phänomen, das sich
hinter dem Fremdwort verbirgt, uns allen tagtäglich das Leben
versauert. Nach dem Motto: „So viel realen Irrsinn darf es doch
nicht geben!“ Dieses Argument bekräftigend, schlug sich
unsereiner neulich mit der flachen Hand klatschend gegen die Stirn.

Worum geht’s? Um die sklavische
Anwendung von Vorschriften und Paragraphen weitab aller menschlicher
Vernunft durch eine Behörde. Ein – nun ja: – „schönes“
Beispiel lieferte vor kurzem die Postbeamtenkrankenkasse, der ich
über den dort hauptversicherten Ehemann einer Patientin den folgenden
Brief habe zukommen lassen.

Über die Antwort der PBeaKK werde ich
natürlich wieder bloggen, versprochen!

Neumarkt,
13.10.2014

Nicht-Erstattung
von Invega bei Ihrer Gattin durch die PBeaKK

Sehr
geehrter Herr …,

Sie legen die Abrechnung der
Postbeamtenkrankenkasse vom 02.10.2014 vor, der zu entnehmen ist,
dass die Postbeamtenkrankenkasse vom Medikament Invega 6 mg (1 x 1
täglich) nur Erstattungskosten von 11,07 Euro übernimmt bei einem
Preis pro Packung von 185,51 Euro mit der Begründung, das Präparat
unterliege einer Festbetragsregelung.

Alternativ gibt es die
Möglichkeit, den identischen Wirkstoff Paliperidon als
Depot-Präparat zu 75 mg alle 4 Wochen als i.m.-Injektion zu
verabreichen. Die Rezeptkosten für eine Ampulle Xeplion 75 belaufen
sich auf 480,91 Euro.

Die Nachfrage in der NM-Vital-Apotheke
hat ergeben, das Xeplion keiner Festbetragsregelung unterliegt.

Meine Empfehlung ist, sich nochmals unter Vorlage dieses
Schreibens an die Postbeamtenkrankenkasse zu wenden und nachzufragen
ob die Postbeamtenkrankenkasse künftig
– Invega 6 mg 28 Stück
für 185,51 Euro erstatten will trotz Festbetragsregelung, oder

Xeplion 75 Depot Injektion Suspension für 480,91 Euro erstatten
will.
Beide Präparate decken einen Zeitraum von 28 Tagen ab.

Wie
Sie wissen, hatte Ihre Ehefrau Risperidon wegen extrapyramidaler
motorischer Störungen nicht gut vertragen. Ein Behandlungsversuch
mit Aripiprazol musste wegen Unverträglichkeit bereits nach einem
Tag abgebrochen werden. Die Pharmakotherapie bei Frau … ist
erschwert durch einen vorbekannten genetischen Leberdefekt, der mit
einer Unverträglichkeit etlicher Präparate einhergeht.

Sollte
sich die Postbeamtenkrankenkasse entschließen, Xeplion statt Invega
erstatten zu wollen, so würde ich Ihnen empfehlen, den Vorgang an
die Medien und an den Bund der Steuerzahler weiterzuleiten.

Unter
der Wahrung Ihrer Anonymität werde ich den Vorgang im Internet
veröffentlichen:
blog.krankes-gesundheitssystem.com

Mit
freundlichen Grüßen

Dr. Christian Nunhofer/cg



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