Warum
heißt ein Funktionär „Funktionär“? Weil er zu
funktionieren hat! Das heißt „eine Funktion auszuüben“,
allgemeiner formuliert: sie für ein bestimmtes Ziel einzusetzen.

„Dysfunktional“
ist ein Ausdruck, der unter anderem in der Medizin verwendet wird:
Etwas funktioniert nicht so, wie es funktionieren sollte. Auf einen
Funktionär übertragen würde man sagen, dass da jemand seiner
Aufgabe nicht gerecht wird. Zur
Bundesärztekammer, kurz BÄK, heißt es in der „Wikipedia“:
„Sie vertritt die berufspolitischen Interessen der rund 420.000
Ärzte
in
Deutschland.“
Diese Erkenntnis ist nicht sonderlich erstaunlich, die Funktion der
BÄK wird klar definiert.

Erstaunlicher Lösungsansatz

Erstaunlich
ist allerdings, WIE die Bundesärztekammer diese Aufgabe erfüllt.
Zum Beispiel wurden
auf mehreren deutschen Ärztetagen von der Vollversammlung ablehnende
Mehrheitsbeschlüsse zur Einführung der „Elektronischen
Gesundheitskarte“, auch „e-card“ genannt,
gefasst.(sh.z.B.http://www.bundesaerztekammer.de/downloads/115DAETBeschlussprotokollfinal20120702LZ.pdf,
S. VI-82).

Die Einführung des gläsernen Patienten durch einen EDV-Spion liegt im
Interesse der Krankenkassen – aber selbstverständlich nicht in dem
der Ärzte, die das Vertrauensverhältnis zwischen Arzt und Patienten
gefährdet sehen, wenn sie zu Handlangern für die Weitergabe von
Patienteninformationen an die Kassen gemacht werden. Die Bundesärztekammer, die die Beschlüsse der Vollversammlungen
umzusetzen hat, informiert hingegen über die e-card wie über einen
Lottogewinn: http://www.bundesaerztekammer.de/downloads/gematik FAQ.pdf

Es finden sich Rubriken wie
„Welchen Nutzen hat die elektronische Gesundheitskarte für den
Patienten“?

Eine
Abhandlung über mögliche Schäden hingegen sucht man vergeblich.

Können
meine sensiblen Gesundheitsdaten missbraucht werden, wenn ich meine
Karte verliere oder sie gestohlen wird“?
Antwort:
Nein, der
Datenschutz ist durch gesetzliche und technische Maßnahmen
gewährleistet. …“

Fernsehen scheint unbekannt zu sein

Merkwürdig,
denn die BÄK scheint davon auszugehen, dass die Leser zwar die
Nutzung des Internets beherrschen, aber das Fernsehen nicht kennen.
Dort ist man nämlich über Monate hinweg um das Thema Edward Snowden
und die Machenschaften der Datenhacker vom „Big Brother“ NSA nicht herumgekommen.

Auf
dem Ärztetag in Nürnberg wurde beschlossen, ärztliche Unterlagen
nicht mehr Sachbearbeitern der Krankenkassen – auch nicht denen der
Privatversicherungen – zugänglich zu machen (sh. obigen Link des
Beschlussprotokolls, S. VI-109). Umsetzung
durch die BÄK? Keine! Ab in den Rundordner unter dem Schreibtisch!

Gebührenordnung von Anno dazumal

Ärzte
ärgern sich immer öfter darüber, dass die Gebührenordnung für
Privatpatienten (GOÄ) seit 1996 nicht mehr angepasst wurde. Machen
Sie auch mal einen Gag und bitten Sie einen Rechtsanwalt, einen
Steuerberater, einen Notar oder einen Architekten höflich darum,
Ihnen doch freundlicherweise eine Rechnung unter der Verwendung der
Gebührenordnung von vor 18 Jahren zu erstellen. Es braucht nicht
viel Phantasie, um sich heftige und überschwängliche
Gefühlsausbrüche, verbunden mit akuter Atemnot und bedenklichem
Blutdruck-Anstieg vorzustellen.

Zusammenfassend
stellt sich die nun die schlichte Frage, weswegen die
Bundesärztekammer offenkundig nichts, aber auch gar nichts
unternimmt, was zwar ärztlichen Interessen entspricht, aber den
Interessen der Versicherungen zuwider läuft?

Töchter und mächtige Chefs

Wieder
einmal ist „Wikipedia“ der Retter in der Not: Zuerst suchen Sie
nach dem Versicherer „AXA“:
http://de.wikipedia.org/wiki/Axa

Diese
Gesellschaft ist auch einer der großen Anbieter privater
Krankenversicherungen. Sie erfahren ganz nebenbei, dass auch die
Deutsche Beamtenversicherung – ebenfalls ein privater
Krankenversicherer – zum AXA-Konzern gehört.

Interessanterweise
ist die Deutsche Ärzteversicherung (DÄV) auch noch eine
AXA-Tochter, auf deren Wikipedia-Eintrag Sie direkt stoßen, wenn sie
den Namen im Artikel anklicken.

Nun
nur noch ein einziger weiterer Hieb auf die Tastatur und wir sind am
Ziel: Unter „Aufsichtsräte“ finden Sie bei der DÄV Herrn
Professor Doktor Frank Ulrich Montgomery, dereinst mächtiger Chef
der Ärztegewerkschaft „Marburger Bund“ – und seit 2011
Präsident der Bundesärztekammer! Tusch und schnell absterbendes
Gelächter!

Wenn
der Präsident der Bundesärztekammer auf der Gehaltsliste des
Tochter-Unternehmens einer privaten Krankenversicherung steht,
braucht man sich nicht zu wundern, dass just diese Bundesärztekammer
nichts unternimmt, was den Interessen der Versicherungswirtschaft
zuwider läuft, oder?