In den beiden vorherigen Aufsätzen ging es darum,
aufzuzeigen, wie und warum die Ärzte-Funktionäre in der Bundesärztekammer und
in den Kassenärztlichen Vereinigungen ihrer Funktion nicht gerecht werden.
Wesentliche Resultate:

1. Der Präsident der Bundesärztekammer, Prof. h.c. Dr.
Frank-Ulrich Montgomery, steht – gut getarnt, aber reell – als Aufsichtsrat der
Deutschen Ärzte Versicherung (DÄV) auf der Vergütungsliste des
Versicherungskonzerns AXA, dem Mutterkonzern der DÄV. Naheliegend, dass er
alles unterlässt, was dem Versicherungswesen schaden könnte und lieber Schäden
bei den Ärzten in Kauf nimmt, obwohl er vorgibt, deren Interessen zu vertreten.

Striktes Verbot notwendig

Die Abhilfe ist theoretisch einfach: Es braucht einen neuen
Vorsitzenden der Bundesärztekammer und zugleich ein striktes Verbot, andere
Ämter wie z.B. Aufsichtsratsposten auszuüben. Schon in der Schule lernt man,
dass Ämterkumulation zu Interessenskonflikten führt und daher zu vermeiden ist.
Das Beispiel Montgomery zeigt „schön“ den Unterschied zwischen Theorie und
Praxis.

Ja, und nun ganz reell? Praktisch wäre es zum Beispiel eine
Möglichkeit, am 118. Deutschen Ärztetag, der Ende Mai in Frankfurt/Main
stattfindet, mit einem Beschluss des Plenums Montgomery wegen Interessensvermengung
zum Schaden der Ärzteschaft zum Rücktritt als Präsident der Bundesärztekammer
aufzufordern. Stellt sich die Frage, ob sich Delegierte finden, die den Schneid
zur Formulierung eines solchen Antrags aufbringen? Meine Phantasie: Nein!
Allerdings: Wer zu feige ist, Missstände anzuprangern und aufzubegehren, hat
sein Schicksal akzeptiert und darf sich über negative Folgen nicht weiter beklagen.

Exorbitant hoch bezahlt

2. Die Spitzenfunktionäre der Kassenärztlichen Vereinigungen
(kurz „KV“), allen voran der Vorsitzende der Kassenärztlichen
Bundesvereinigung, Gassen, werden so exorbitant hoch bezahlt, dass sie an ihren
Stühlen kleben und wie der Teufel das Weihwasser jede Auseinandersetzung im
Sinne der Ärzte, jedoch gegen die
Interessen der Politik oder der gesetzlichen Krankenkassen scheuen. Denn damit
riskieren sie womöglich ihre üppigen Bezüge.

Abhilfe? Besetzung der Vorstandsposten in den
Kassenärztlichen Gremien durch Juristen oder Ökonomen, die wie die Leiter
großer Behörden vergütet werden. Also nicht mit Managergehältern, sondern zum
Beispiel wie ein beamteter Bundes-Staatssekretär nach der Besoldungsgruppe B-11.
Bei einem Grundgehalt von 12.360 Euro im Monat sollten sich geeignete Personen
für diese Tätigkeit finden lassen. Die Rolle der Ärzte in der KV-Führung könnte
auf eine Quasi-Aufsichtsratstätigkeit beschränkt werden. Ein Beispiel? Fünf
gewählte Ärztevertreter verbringen alle zwei Wochen einen Tag in ihrer
Kassenärztlichen Vereinigung und erhalten dafür den Tagesdurchschnittsumsatz
ihrer Praxis (bemessen an der Steuererklärung) plus Spesen. Das Einkommen der
Damen und Herren Aufsichtsräte wäre demnach weiterhin vor allem von ihrer
Arbeit in der Praxis abhängig. Damit würden sie sich bestimmt für eine Richtung
in der KV einsetzen, die dem Interesse der ärztlichen Basis entspricht. Denn
schließlich würden sie selber weiter der Basis angehören und nicht mehr einer
abgehobenen, finanziell saturierten Funktionärsoligarchie.

Änderung? Wohl kaum!

Die Gretchenfrage lautet: „Werden die Vollversammlungen der
KVen eine Änderung in dieser Richtung zu erreichen versuchen“? Wohl kaum, denn die
Mitglieder der Vollversammlungen werden für führungshöriges Verhalten selber
mit allerlei gut vergüteten Ehrenämterchen belohnt.

Wer kann diesen Sumpf trockenlegen? Mit Sicherheit nicht die
Funktionärsfrösche, die darin komfortabel hausen und zufrieden quaken. Es wird
nur mit einer totalen Systemänderung in den Ärztekammern und den
Kassenärztlichen Vereinigungen funktionieren.