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Das kranke Gesundheitssystem

Anregung und Kritik erwünscht

Als steter Streiter gegen ein in meinen Augen ungerechtes Gesundheitssystem, dessen Gewinner die Krankenkassen und dessen bedauerliche Opfer die Patienten sind, freue ich mich über jede Form von Zustimmung, Ratschlag, Anregung oder Kritik. Ich wünsche mir nur, dass bei aller nachvollziehbarer Emotion der gute Ton in schriftlichen Beiträgen die erste Geige spielt.

Dr. Christian Nunhofer

Das Gefängnis als sicherer Hort

Das Allerletzte Posted on 01 Nov., 2014 06:25:18

„Gehe in das
Gefängnis!“ Sie kennen diesen Befehl als leidenschaftlicher oder
gelegentlicher Monopoly-Spieler sicher. Und wissen, dass niemand – nicht einmal beim Monopoly – freiwillig einem Knast-Aufenthalt zustimmt. Genauso wenig wie im echten Leben,
oder?

Na ja, Jean Gabin wollte als Clochard Archimede im berühmten
Film von 1959 „Im Kittchen ist kein Zimmer frei“ im Knast überwintern
– was ihm aber nicht gelang. Seine Randale war dem Richter zu wenig, und so
musste er wohl oder übel in der kalten Jahreszeit von Paris zur Cote azur
tippeln.

Vorab zur Erläuterung: Wer Kassenarzt sein will, wird
Zwangsmitglied in der für seine Gegend zuständigen Kassenärztlichen
Vereinigung, kurz „KV“. Die KV verteilt das von den Krankenkassen
überwiesene Geld unter den Ärzten, unter anderem mit monatlichen
Abschlagszahlungen – und führt die Beschlüsse der Politik aus: die
Kassenärztlichen Vereinigungen sind an die Weisungen der
Landesgesundheitsministerien gebunden.

Professionelle Penner

Jetzt kommt’s: Es gibt einen ganzen Berufsstand, der sich
freiwillig „ins Gefängnis“ begeben hat. Man kann sozusagen von „professionellen
Pennern“ sprechen. Das verdeutlicht folgender kurzer Wortwechsel, den ich
neulich bei einer berufspolitischen Versammlung von Kassenärzten aufgeschnappt
habe. Obschon ich selbst vor einem Jahr aus dem Kassenarztsystem ausgestiegen
bin, hat mich die Neugier gepackt und ich bin hingegangen.

Meint in selbiger Versammlung ein Kollege und Aktiver in der
Kassenärztlichen Vereinigung: „Wir sitzen alle freiwillig im
Gefängnis.“

Ruft unsereiner – wirklich entsetzt – dazwischen: „Ja,
warum kann man nur freiwillig ins Gefängnis gehen?!“

Antwortet mein Sitznachbar zur Rechten augenzwinkernd und
lapidar: „Weil’s da was zu essen gibt.“

Tja, Ärzte haben offenkundig Angst vorm Verhungern. Deswegen
begeben sie sich freiwillig ins Kassenarzt-Gefängnis, erhalten ihre monatlichen
Abschlagszahlungen und müssen – zwar murrend, aber innerhalb des KV-Systems
wehrlos – immer fettere Kröten schlucken, die ihnen die Politik via KV
serviert.

Ach ja, da kam in selbiger Versammlung die Frage auf, warum
denn nicht die von den Ärzten und vermeintlich für die Ärzte gewählten
KV-Vorsitzenden sich gegen die Politik stellen und bei zu arger Gängelung ihr
Amt hinwerfen? Antwort vom KV-Aktiven: „Äh, … da sind die Vergütungen zu
hoch.“

Stimmt: der Vorsitzende der Bundes-KV erhält als Vergütung
laut „Deutsches Ärzteblatt“ vom 14.03.2014 (Seite A 475) 326.372,80 €
pro Jahr plus Dienstwagen, die Länder-KV-Fürsten liegen bei ca. 60 bis 80
Prozent dieses Satzes.


Obolus für Sklaventreiber

Im Klartext: die niedergelassenen Ärzte

– finanzieren ihren eigenen Sklaventreiber von der Organisation „Kassenärztliche Vereinigung“ selber

– sie zahlen deren Vorsitzenden so hohe Gehälter, so dass
diese an ihren Posten kleben und zuverlässig kneifen, wenn es darum geht, die
Interessen der Ärzte gegenüber der Politik nachhaltig zu vertreten. Ein
„Das mach ich nicht mehr mit, ich trete aus Protest zurück“ gibt’s
bei solch horrenden Vergütungen nicht – da ist den Damen und Herren KV-Funktionären
das eigene Hemd viel näher als der Rock der sie alimentierenden Kassenärzte.

Darauf ein donnerndes „Helau!“

Wer freiwillig zur Domina geht, braucht sich über kräftige
Hiebe nicht zu beklagen. Und genau wie eine Domina behandeln Politik und Kassen
die Kassenarzt-Masochisten, ganz nach dem Motto: „Jammert nicht, keiner
zwingt euch, mitzumachen.“ Auf die Idee, dass es auch außerhalb des
Gefängnisses etwas zu essen gibt, kommt von den Kassenärzten allerdings fast
keiner. Resultat: Selber schuld! Wer freiwillig aus Angst vor Verarmung das
Gefängnis wählt, hat genau solch eine Behandlung verdient!



Stinkt Geld wirklich nicht?

Das Allerletzte Posted on 24 Okt., 2014 08:13:46

„Geld stinkt nicht“ antwortete der römische Kaiser Vespasian bekanntlich seinem Sohn Titus, als der ihm Vorhaltungen wegen der soeben eingeführten Latrinensteuer machte. Sicher ist das auch Ihr Motto, lieber Herr Kollege Eckart von Hirschhausen, der Sie sich neuerdings nebenbei als Kolumnist der AOK verdingen.

„Bleib gesund“ heißt das Mitgliedermagazin der AOK. Und „Bleib gesund“ kann man als gewissenhafter Arzt AOK-Mitgliedern wirklich nur wünschen – bei dem Versicherungsschutz, den sie dort „genießen“.

Neulich, sehr geehrter Kollege Hirschhausen, haben Sie sich in dieser betriebseigenen Werbebroschüre der Allgemeinen Ortskrankenkassen sehr positiv über Arztbewertungsportale geäußert, mit deren Hilfe der Versicherte ja gute (!) Ärzte finden könne.

Zu gut wäre schlecht

Was Sie offenkundig nicht wissen: Versichert ist bei der AOK (wie übrigens bei allen Gesetzlichen Krankenkassen) nur ausreichende (!) Medizin. In Schulzensuren ausgedrückt: Behandlung maximal Note 4. Ärzte die zu „gut“ (Note 2) behandeln, verfolgt die AOK mit Regress-Verfahren unter Berufung auf den Paragraf 12 SGB V, der gewissermaßen zementiert, die betreffende Klientel eben nur „wirtschaftlich ausreichend, notwendig und zweckmäßig“ zu kurieren.

Nun, persönlich braucht Sie das ja nicht zu stören, denn Sie selber sind ja wohlweislich nicht AOK-versichert – oder etwa doch? Eine konkrete Beantwortung dieser Frage würde mich ebenso freuen wie überraschen.

Vor einem Jahr habe ich meine Kassenzulassung zurückgegeben, weil ich keinesfalls bereit bin, meine Patienten mit Hilfe der Elektronischen Versichertenkarte für die Kassen auszuspionieren. Jenen Patienten, die sich seinerzeit nach vergeblichem eigenem Bemühen mit der Bitte an ihre AOK wandten, für Sie einen weiterbehandelnden Nervenarzt zu finden, antwortete die Kasse in einem Standardbrief: „Bezugnehmend auf Ihre Anfrage zur Terminvereinbarung bei einem anderen Nervenarzt/Neurologen/Psychiater teile ich Ihnen mit, dass wir aufgrund der im §76 SGB V geregelten freien Arztwahl keine Möglichkeit haben, für Sie ohne weitere Angaben einen Termin zu vereinbaren. Es besteht für die Krankenkassen auch keinerlei Verpflichtung, für die Versicherten bei Vertragspartnern Termine zu vereinbaren.“

Nur der Patient lacht nicht

Beigelegt wurden den Schriftstücken Nervenarztlisten mit Anschriften Dutzender Praxen von Bayreuth bis nach Neutraubling bei Regensburg. Klar, so ein bis zwei Stunden Autofahrt „einfach“ zum Facharzt sind einem Patienten nach Vorstellung der Gesundheitskasse locker zuzumuten. Komischerweise fanden die Patienten das gar nicht zum Lachen – obwohl lachen ja angeblich sooo gesund ist und nichts kostet, wie Sie selbst und auch Ihr Teilzeit-Auftraggeber doch bei jeder Gelegenheit betonen!

Ich muss mich berichtigen: Ein Patient hat doch gelacht! Der Herr,der mich trotz Rückgabe der Kassenzulassung weiter beehrt, erzählte mir glucksend: „Wissen Sie was? Gestern hat mich einer von der AOK angerufen und mir empfohlen, meine Ärzte doch im Arztbewertungsportal zu beurteilen. Ist doch toll, wofür AOK-Angestellte Zeit haben, oder?“ – „Na ja, die Zeit haben die Mitarbeiter wohl nicht, aber die AOK hat offenkundig beste finanzielle Reserven für ein externes Telefoncenter“, war meine Erwiderung.

Tja, es besteht zwar auch keine Verpflichtung für die AOK, Hirschhausen-Kolumnen für bestimmt nicht wenig Geld zu ordern – aber Werbung ist der AOK anscheinend wichtiger als Service.

Ein Fall für den Staatsanwalt?

Ganz nebenbei: Falls meine Vermutung zutrifft (dass der Anruf über einen Dienstleister ging), dann wäre sogar der Staatsanwalt zuständig. Aber was interessiert die AOK schon ein Bruch der Schweigepflicht, sofern die Werbekampagne für Arztbewertungsportale gut ankommt?

Darf ich Ihnen eine Anregung für eine neue Kolumne geben, werter Herr Kollege von Hirschhausen? Thema: „Warum es Krankenkassenbewertungsportale bräuchte“. Untertitel: „Weshalb die AOK eine Servicewüste für Versicherte, aber eine Goldquelle für mich ist“! Und vergessen Sie nicht, beim Verfassen herzlich zu lachen über die vielen armen AOK-versicherten Schlucker.

Stimmt schon: Selber schuld, wer so dämlich ist, mit seinen Beiträgen Hirschhausen-Kolumnen und Callcenter zu finanzieren, statt Leistung am Versicherten!

Mit freundlichen kollegialen Grüßen

Ihr Christian Nunhofer



Zuviel realer Irrsinn

Von Kranken und Kassen Posted on 17 Okt., 2014 09:47:59

Rechtspositivismus
ist ein sperriger Begriff, wobei das Phänomen, das sich
hinter dem Fremdwort verbirgt, uns allen tagtäglich das Leben
versauert. Nach dem Motto: „So viel realen Irrsinn darf es doch
nicht geben!“ Dieses Argument bekräftigend, schlug sich
unsereiner neulich mit der flachen Hand klatschend gegen die Stirn.

Worum geht’s? Um die sklavische
Anwendung von Vorschriften und Paragraphen weitab aller menschlicher
Vernunft durch eine Behörde. Ein – nun ja: – „schönes“
Beispiel lieferte vor kurzem die Postbeamtenkrankenkasse, der ich
über den dort hauptversicherten Ehemann einer Patientin den folgenden
Brief habe zukommen lassen.

Über die Antwort der PBeaKK werde ich
natürlich wieder bloggen, versprochen!

Neumarkt,
13.10.2014

Nicht-Erstattung
von Invega bei Ihrer Gattin durch die PBeaKK

Sehr
geehrter Herr …,

Sie legen die Abrechnung der
Postbeamtenkrankenkasse vom 02.10.2014 vor, der zu entnehmen ist,
dass die Postbeamtenkrankenkasse vom Medikament Invega 6 mg (1 x 1
täglich) nur Erstattungskosten von 11,07 Euro übernimmt bei einem
Preis pro Packung von 185,51 Euro mit der Begründung, das Präparat
unterliege einer Festbetragsregelung.

Alternativ gibt es die
Möglichkeit, den identischen Wirkstoff Paliperidon als
Depot-Präparat zu 75 mg alle 4 Wochen als i.m.-Injektion zu
verabreichen. Die Rezeptkosten für eine Ampulle Xeplion 75 belaufen
sich auf 480,91 Euro.

Die Nachfrage in der NM-Vital-Apotheke
hat ergeben, das Xeplion keiner Festbetragsregelung unterliegt.

Meine Empfehlung ist, sich nochmals unter Vorlage dieses
Schreibens an die Postbeamtenkrankenkasse zu wenden und nachzufragen
ob die Postbeamtenkrankenkasse künftig
– Invega 6 mg 28 Stück
für 185,51 Euro erstatten will trotz Festbetragsregelung, oder

Xeplion 75 Depot Injektion Suspension für 480,91 Euro erstatten
will.
Beide Präparate decken einen Zeitraum von 28 Tagen ab.

Wie
Sie wissen, hatte Ihre Ehefrau Risperidon wegen extrapyramidaler
motorischer Störungen nicht gut vertragen. Ein Behandlungsversuch
mit Aripiprazol musste wegen Unverträglichkeit bereits nach einem
Tag abgebrochen werden. Die Pharmakotherapie bei Frau … ist
erschwert durch einen vorbekannten genetischen Leberdefekt, der mit
einer Unverträglichkeit etlicher Präparate einhergeht.

Sollte
sich die Postbeamtenkrankenkasse entschließen, Xeplion statt Invega
erstatten zu wollen, so würde ich Ihnen empfehlen, den Vorgang an
die Medien und an den Bund der Steuerzahler weiterzuleiten.

Unter
der Wahrung Ihrer Anonymität werde ich den Vorgang im Internet
veröffentlichen:
blog.krankes-gesundheitssystem.com

Mit
freundlichen Grüßen

Dr. Christian Nunhofer/cg



Menschenverachtung als Prinzip

Von Kranken und Kassen Posted on 13 Okt., 2014 07:18:07

„Der verlorene Patient“ (Wenn die Krankenkasse nicht zahlt) lautete der Titel einer Fernseh-Reportage, die am 10. Oktober um 20.15 Uhr auf 3Sat ausgestrahlt wurde. Beispielhaft haben TV-Journalisten aufgezeigt, wie menschenverachtend Krankenkassen mit ihren Versicherten umgehen, wenn diese in Not geraten und in hohem Maß auf die Hilfe der großen gesetzlichen Versicherungen angewiesen sind. Mein persönliches, vorweggenommenes Fazit: Da geht es wieder einmal nur um eine Gesundheit: nämlich die der Bilanzen, aber doch nicht um die der lästigen Bittsteller-Versicherten, die impertinent-frech auf dem beharren, was ihnen schlicht und einfach zusteht. Bitte nehmen Sie sich die Zeit und gewinnen Sie selbst einen Eindruck (http://www.3sat.de/mediathek/?mode=play&obj=46705)

Aber geben Sie sich bloß nicht der Illusion hin, es handle sich in den aufgezeigten Fallbeispielen um rare Ausnahmen in einer ansonsten durch und durch patientenorientierten Kassenbürokratie.

Als ehemaliger Kassenarzt weiß ich nur zu gut, dass es sich bei den geschilderten Fällen eben nicht um krasse Ausreißer handelt. Die „Nein Danke“-Mentalität der Kassen ist die Regel, wenn es darum geht, Kosten zu sparen – zum Nachteil der Patienten. Zwei von vielen Beispielen, die mir in diesem Zusammenhang spontan in Erinnerung kommen:

– Einer Patientin, die unter Depressionen litt, hatte ihre Kassensachbearbeiterin eines Freitag vormittags in barschem Tonfall mitgeteilt, dass man ab Montag kein Krankengeld wegen dieser „Drückebergerei“ mehr zahlen wolle. Entweder sie gehe arbeiten oder könne zusehen, wo sie bleibe. Resultat: Akut schwere Dekompensation mit Selbstmordgedanken, notfallmäßige Einweisung in die Psychiatrie. Auf meinen Schreikrampf am Telefon hin (inklusive des mindestens einmaligen Gebrauchs des Wortes „Staatsanwalt“) war die Krankenkassendame auf einmal ganz ruhig und schien von einer gewissen Ängstlichkeit befallen…

– Einem Patienten mit Multipler Sklerose hatte die Kasse den Elektrorollstuhl abgelehnt. Meint der Sachbearbeiter zu mir jovial am Telefon: „Wenn der mit dem Gefährt einen Unfall baut und wir den Rollstuhl genehmigt haben, dann bleiben wir auf den Unfallkosten sitzen. Stellen Sie sich vor, wenn der Tanklaster mit Benzin damals, als halb Herford abbrannte, dem Rollstuhlfahrer hätte ausweichen müssen …“ Keine Ausrede zur Leistungsverweigerung ist abstrus genug, um den Kassen nicht zu taugen.

Übrigens: Massives, wirklich enormes psychisches Leid aus reiner Profitgier der Versicherer gibt es bei Kunden aller Krankenversicherungssysteme: bei den Privatversicherern ebenso wie bei den Gesetzlichen und auch bei den Unfallversicherern, also den Berufsgenossenschaften.

Wer zieht Nutzen aus der Patientenschikane?

– Bei den gesetzlichen Krankenkassen (GKV) und den Berufsgenossenschaften (BG) auf jeden Fall die Arbeitgeber, denen in erster Linie an Nicht-Ausgaben, also niedrigen Beiträgen gelegen ist: Finanzieren sie doch die GKV hälftig und die BG vollständig.

– In der Privaten Krankenversicherung (PKV) die Aktionäre, sofern es sich um eine Versicherung im Rahmen einer Aktiengesellschaft handelt. Weniger Ausgaben heißt unter dem Strich einfach mehr Dividende

– Auf jeden Fall die Vorstände der Versicherer: Weniger Ausgaben = bessere Bilanzen = Erhöhung der Gehälter, Bonuszahlungen etc.

Bräuchte es nicht Gesetze, die die Patienten vor derart dreisten Übergriffen durch die Versicherungen schützen? Endlich den Straftatbestand der „seelischen Grausamkeit“ oder ähnliches? Ja, an sich schon – aber welcher Politiker wird die Initiative ergreifen? Das wäre ja Gesetzgebung gegen die Versicherer – und die Versicherer sind nicht selten künftige Arbeitgeber so manchen jetzigen Politikers (siehe Daniel Bahr), aber natürlich nur, falls er/sie nicht vorher Gesetze gegen künftige Brötchengeber unterstützt hat. Alter Grundsatz: beiße nie die Hand, die dich füttert!

Was können Sie selbst tun? Meine Empfehlung: Treten Sie der Organisation „Bürger Schulterschluss“ bei (http://www.patient-informiert-sich.de) – solidarisch, also noch, bevor Sie (hoffentlich nie) selbst betroffen sind.



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