Blog Image

Das kranke Gesundheitssystem

Anregung und Kritik erwünscht

Als steter Streiter gegen ein in meinen Augen ungerechtes Gesundheitssystem, dessen Gewinner die Krankenkassen und dessen bedauerliche Opfer die Patienten sind, freue ich mich über jede Form von Zustimmung, Ratschlag, Anregung oder Kritik. Ich wünsche mir nur, dass bei aller nachvollziehbarer Emotion der gute Ton in schriftlichen Beiträgen die erste Geige spielt.

Dr. Christian Nunhofer

Zum Zuschauen verdammt

Von Kranken und Kassen Posted on 06 Apr., 2015 08:07:53

„Ärztetag für die Freiberuflichkeit“ nennt der Bayerische Facharztverband (BFAV) die von ihm
organisierte Protestveranstaltung während des Deutschen Ärztetages in Frankfurt am Main, die für den 11. Mai terminiert ist. Im Aufruf zur Teilnahme heißt es: „Wir Ärzte haben viel zu lange zugeschaut, wie unser
Beruf und damit die Gesundheitsversorgung in Deutschland zerstört wurde. Nun setzt die große Koalition die Abrissbirne an. Damit ist jeder von uns aufgerufen, sich dieser Zerstörung zu widersetzen.“

Nun ja. Der BFAV ist vor vier Jahren in die Vollversammlung der Kassenärztlichen Vereinigung Bayerns gewählt
worden und damit auch in der Vollversammlung der Kassenärztlichen Bundesvereinigung in Berlin vertreten. Dass sich allerdings über die Kassenärztlichen Vereinigungen eine Veränderung des Gesundheitssystems nicht erreichen
lässt, liegt auf der Hand. Sind diese doch laut Satzung Körperschaften des öffentlichen Rechts, also so eine Art Amt, und damit an die Weisungen der Landesgesundheitsministerien gebunden. Oder anders ausgedrückt: als untergeordnete
politische Befehlsempfänger ungeeignet, Änderungen im Gesundheitssystem herbeizuführen. Aktives berufspolitisches Engagement in den KVen bedeutet demnach eben genau das: Zum Zuschauen verdammt sein, wenn der Beruf des Arztes
und damit die Gesundheitsversorgung in Deutschland zerstört werden. Die abgelaufene Zeit bestätigt, dass ein KV-Engagement zu nichts führt: Nichts, aber auch nicht ein Jota hat sich für die niedergelassenen Ärzte verbessert
in all den Jahren, die der BFAV im KV-System aktiv ist.

Änderung außer Sichtweite

Warum bringen sich Ärzte überhaupt als Funktionäre ein ins KV-Arztgefängnissystem? Ganz einfach, weil die dreißig
Silberlinge für diesen Bärendienst an der ärztlichen Basis stimmen (sh. den Aufsatz vom 09.03.: „Das ist der Funktionär sich wert“). Die Vertreterin des BFAV in der KV-Spitze in München, Frau Dr. Ilka Enger,
erhält geschätzt drei bis vier Mal so viel Geld für ihr verantwortungsarmes KV-Amt in München wie für ihre risikobehaftete Tätigkeit in der eigenen Praxis als Internistin.

Änderung in Sicht? Wohl kaum. Der Vorsitzende des BFAV, der Neumarkter Orthopäde Dr. Wolfgang Bärtl,
postet am 29.03. auf Facebook, es „geht eben nur über Engagement innerhalb des Systems“. Ergo: Vier Jahre – aus Sicht der Basis, nicht der gut dotierten KV-Funktionäre! – frustrane KV-Arbeit, und nichts dazugelernt.

Protest allein bringt nichts

Welchen Zweck also hat die avisierte Protestveranstaltung auf dem „Ärztetag für die Freiberuflichkeit“
in Frankfurt? Was bringt eine Ärzteprotest Niedergelassener auf der Straße jetzt? Sicherlich genau das, was Ärzteproteste von Niedergelassenen auch in der Vergangenheit gebracht haben: NICHTS! Der eigentliche Zweck des
Events ist, durch das Vorheucheln von Pseudo-Aktivität die Kolleginnen und Kollegen an der Basis zu sedieren, einzulullen, ihnen das trügerische Gefühl zu geben, es werde doch etwas unternommen. Denn nur so lassen sich
auch künftig hoch dotierte KV-Funktionärsposten erhalten.

Liebe Kolleginnen und Kollegen! Lassen Sie sich nicht so plump missbrauchen! Bleiben Sie zuhause, statt sich
von wohlsaturierten KV-Bonzen für deren Eigeninteresse instrumentalisieren zu lassen. Machen Sie Inventur bei Ihren berufspolitischen Mitgliedschaften und stellen Sie sich kritisch die Frage: Was hat ein Verband wie zum Beispiel
der BFAV in den letzten Jahren an spürbaren Verbesserungen für mich in meiner Praxis erreicht? Falls Sie, ganz nüchtern betrachtet, zur Antwort „Nichts“ kommen und zugleich einsehen, dass nicht liefern wird, wer
auch in vier Jahren nicht hat liefern können, dann ziehen Sie die Konsequenzen: Lassen sich nicht mehr weiter veräppeln – und kündigen Sie ihre Mitgliedschaft.



Rücktritt Montgomerys geboten

Von Kranken und Kassen Posted on 23 März, 2015 07:09:30

Ärztliche Berufsverbände haben zweierlei Zweck: Zum einen organisieren sie Fortbildungen für ihr Fachgebiet,
um ihre Mitglieder medizinisch auf dem Laufenden zu halten. Zum anderen sind sie berufspolitische Interessenvertretungen. Einige Berufsverbände wie zum Beispiel der „Berufsverband niedergelassener Fachärzte“, der
„Hartmannbund“ oder die „Freie Ärzteschaft“ sind ausschließlich berufspolitisch aktiv.

Neulich wurde eine „Resolution der Konzertierten Aktion der Kassenärztlichen Bundesvereinigung und
von Berufsverbänden“ gegen das geplante GKV-Versorgungsstrukturgesetz verabschiedet. Unterzeichnet von 53 (in Worten: dreiundfünfzig!) Repräsentanten ärztlicher Berufsverbände, unter denen sich solche Exoten wie
der „Berufsverband der deutschen Haemostaseologen“ befinden. (Was Sie schon immer wissen wollten: Haemostaseologen beschäftigen sich mit der Blutgerinnung).

Einige wichtige Informationen:

1. Im aktuellen Deutschen Ärzteblatt findet sich die Einladung der Bundesärztekammer zum 118. Deutschen
Ärztetag, der im Mai in Frankfurt /Main stattfindet.

2. Die aktuell gültige Gebührenordnung für Ärzte, die die Abrechnungsvorschriften unter anderem gegenüber
Privatpatienten regelt, stammt von 1996, wurde also seit 19 Jahren nicht mehr angepasst. Allein um die Inflation in diesem Zeitraum auszugleichen, wäre eine Steigerung von 32,5 Prozent erforderlich. Hinzu kommt, dass durch
die inflationsbedingte Entwertung der Gebührenordnungspositionen jede Privatrechnung zwischen 1996 und 2014 im Durchschnitt um 16,68 Prozent weniger wert ist als am 1. Januar 1996. Diese Rechnung habe ich bereits mit Schreiben
vom 03.09.2014 gegenüber dem Vorsitzenden der Bundesärztekammer, Herrn Professor Montgomery, aufgemacht (sh. unten, wobei ich die Entwertung der Privatrechnungen von 1996 bis 2014 anhand der aufs ganze Jahr hochgerechneten
Inflationsrate im ersten Halbjahr 2014 noch zu hoch mit 17,26 Prozent geschätzt hatte). Dieser Brief war selbstredend nicht beantwortet worden. Den Vorsitzenden der Freien Ärzteschaft, W. Diedrich, und des Bayerischen Facharztverbands,
Dr. W. Bärtl, war das Schreiben nachrichtlich zugegangen.

3. Inzwischen habe ich herausgefunden, dass der Vorsitzende der Bundesärztekammer, Montgomery,
als Aufsichtsrat des Deutschen Ärzteversicherung – einer hundertprozentigen Tochter des AXA-Konzerns – Geld von eben diesem Konzern erhält, wo doch die privaten Krankenversicherer die Gegenpartei der Ärzte sind, wenn es
um die Verhandlungen um eine Anpassung der GOÄ geht. (sh. weiter unten im Blog http://blog.krankes-gesundheitssystem.com/#home.3 „Dysfunktionale Funktionäre, Teil 1“).

4. Vor kurzem ist durchgesickert, dass die GOÄ um ein Gesamtvolumen von sechs Prozent angehoben werden soll.
Ein lächerlicher Betrag angesichts allein einer Inflation von 32,5 Prozent im Zeitraum der Gültigkeit. Dass die Sache zum Himmel stinkt, liegt auf der Hand (sh. http://blog.krankes-gesundheitssystem.com/#home.3 „Tragende,
tragische Rolle“).

Ab hier kommen die Berufsverbände ins Spiel. Es stellt sich die Frage: Werden diese Organisationen als ärztliche
Interessenvertreter Herrn Montgomery auf dem Deutschen Ärztetag in Frankfurt zur Rede stellen und ihn – wie es die Sachlage verlangt – zum Rücktritt auffordern? Besonders verantwortlich sind hier natürlich die „Freie
Ärzteschaft“ und der „Bayerische Facharztverband“, denn diesen ist der Sachverhalt spätestens seit dem Schreiben vom 03.09.2014 bekannt. Haben diese Berufsverbände auf die Verhandlungsführung der Bundesärztekammer
zur GOÄ eingewirkt? Oder wird die Angelegenheit in Frankfurt unter den Teppich gekehrt und vom Mantel des Schweigens erstickt? Dann allerdings stellt sich die Frage nach der Glaubwürdigkeit der involvierten Berufsverbände.
Wollen sie tatsächlich mit Ihren Beiträgen weiter Verbände unterstützen, die allenfalls verbal aufbegehren, aber faktisch offenkundig etablierter Teil eines berufspolitischen Klüngels sind?

Der Brief an Professor Montgomery

Dr. Chr. Nunhofer, 92318 Neumarkt/OPf.

Herrn Prof. Dr. med. Frank Ulrich Montgomery 03.09.2014

Arbeitsgemeinschaft der deutschen Ärztekammern
Herbert-Lewin-Platz 1
10623 Berlin

per Brief, vorab per Fax: 030/40 04 56-707

nachr. per e-mail:

– Herrn Dr. W. Bärtl, Bayerischer Facharztverband

– Herrn Dr. W. Dietrich, Freie Ärzteschaft

– diverse Kolleginnen und Kollegen

– ZDF, Redaktion Frontal 21

GOÄ-Novelle

– stiller Rabatt der Ärzteschaft an die PKV von 17,26% auf jede Rechnung seit 1996

– Steigerung der Bezüge der PKV-Vorstände seit 1996

– volkswirtschaftlicher Schaden durch Ärzteabwanderung ins Ausland allein 2013 von

382 Millionen Euro

Sehr geehrter Herr Präsident,

lassen Sie mich in zur bevorstehenden GOÄ-Reform einige Anmerkungen machen, die sowohl die wirtschaftlichen
Fakten als auch die Verhandlungsführung seitens der BÄK betreffen:

Die Verhandlungen über die Weiterentwicklung der GOÄ lassen sich nicht losgelöst von der Teuerungsrate
und von der Lohnentwicklung im Land seit 1996 führen. Konkret von Interesse müssen die Einkommensentwicklungen der anderen an den Verhandlungen beteiligten Parteien sein, denn nur die Betrachtung dieser ermöglichen es,
einen gerechten Maßstab zu finden.

– Die Teuerungsrate wird sich seit 1996 bis zum 31.12.2014 auf 33,2% aufsummieren; die Jahresteuerungsraten
stammen von „destatis“, der Wert für 2014 mit 1,4% ist aus dem Halbjahresergebnis von Januar bis Juni aufs ganze Jahr extrapoliert.

– Die Diäten und Zulagen der Bundestagsabgeordneten werden sich im selben Zeitraum um 48,98% erhöht haben.

– Durch die ausbleibende Anhebung der GOÄ wird demnach 2014 jede Privatliquidation 33,2% weniger wert sein
als eine Rechnung 1996. Aber auch in all den Jahren zuvor wurden unsere Rechnungen mit zunehmendem Zeitabstand von 1996 durch die Inflation sukzessive entwertet. Durch diesen Effekt gewähren wir inzwischen für den Zeitraum
1996 bis 2014 den Versicherern und den Beihilfen einen stillen Rabatt auf all unsere Rechnungen von durchschnittlich 17,26%. Selbst bei einer Anhebung des GOÄ-Volumens um die aufsummierte Teuerungsrate von 33,2% wäre dieser
stille Rabatt von 17,26% auf jede Rechnung seit 1996 definitiv für uns Ärzte perdu.

Meiner festen Überzeugung nach ist das Faktum dieses Rabatts den Finanzmathematikern, den Betriebs- und
Volkswirten der Versicherungsbranche sehr wohl bewusst. Kein Wunder also, dass die Versicherer ein großes Interesse daran haben, bei den Verhandlungen zur GOÄ auf Zeit zu spielen. Erlauben Sie mir jedoch zu bezweifeln, dass
auch die Verhandlungsführer der BÄK um diesen stillen Rabatt wissen.

– Eine wichtige Größe für die Verhandlungsführung sollte die Zunahme der Einkommen der Vorstände und
der Aufsichtsräte der Krankenversicherer incl. Boni und sonstiger geldwerter Vorteile seit 1996 sein. Da dieser Zuwachs sicher höher liegen wird als die null Prozent GOÄ-Zuwachs, muss die Frage erlaubt sein, was die Arbeit
der leitenden Angestellten der Versicherungen wertvoller macht als die Arbeit der Ärzteschaft. Beide Ausgaben – sowohl die Finanzierung der Arztrechnungen nach GOÄ als auch die Bezahlung des Spitzenpersonals der Versicherer
– erfolgt aus derselben Quelle: den Prämieneinnahmen der Versicherer, so dass beide Größen zwingend zusammen betrachtet werden müssen.

Allerdings gibt es drei wesentliche Unterschiede in der Tätigkeit der Ärzte und des Versicherungsmanagements:

1. Die Tätigkeit des Versicherungsmanagements setzt zwingend die Tätigkeit der Ärzte voraus: ohne Ärzte
keine Krankenversicherer. Unsere ärztliche Arbeit hingegen ist auf die Existenz von Versicherungsmanagern nicht angewiesen.

2. Während Versicherungsmanager ihr Salär brutto beziehen, handelt es sich bei den Einnahmen der niedergelassenen
Ärzte nach GOÄ um Umsatz.

3. Zumindest niedergelassene Ärzte haften mit ihrem persönlichen Vermögen für ihre Tätigkeit, sie tragen
ein verlustbewährtes unternehmerisches Risiko. Dieses Risiko gehen Versicherungsmanager nicht ein.

Nach diesen Überlegungen stellt sich umso dringender die Frage, was eine Anhebung der Einkommen in der PKV, insbesondere in den Vorstandsetagen, seit 1996 rechtfertigt, während die GOÄ seitdem nicht angepasst wurde.

Dem vorhersehbaren Einwand der Versicherer, die Ausgaben für Arztrechnungen seien seit erheblich gestiegen,
ist entgegenzuhalten: Der medizinische Fortschritt hat seinen Preis, ebenso wie die Vorgaben der Gesetzgebung und die Rechtsprechung, die immer höhere Ansprüche an die ärztliche Sorgfalt stellen. So werden bekanntermaßen
etliche MRT-Untersuchungen veranlasst, um als Arzt gegen den Vorwurf gewappnet zu sein, unsorgfältig diagnostiziert zu haben. Die Bundesärztekammer möge exemplarisch die Zahl der MRT-Geräte 1996 der von 2014 gegenüberstellen.
Der veranlassende Arzt hat keinerlei finanziellen Benefit von der Überweisung zum MRT, der Versicherer trägt hingegen sehr wohl die Kosten.

Aus Ihrer Arztzahlenstatistik ist zu errechnen, dass 2013 1.909 deutsche Ärzte ins Ausland abgewandert sind (http://www.bundesaerztekammer.de/page.asp?his=0.3.12002.12012)

Die Ausbildung eines Medizinstudenten in Deutschland kostet bekanntlich circa 200.000 Euro (die eines Juristen hingegen lediglich etwa 22.000 Euro). Der Verlust der Fähigkeiten, die durch die Abwanderung fertiger Fachärzte entstehen (und um solche dürfte es sich bei den Abwanderern überwiegend handeln), ist in dieser Rechnung noch nicht beziffert. Der volkswirtschaftliche Schaden durch die Abwanderung von Ärzten liegt demnach allein 2013 bei rund 382 Millionen Euro, berechnet an den Kosten für das Medizinstudium. Die Schweizer stellen diese Rechnung seit langen Jahren an und bilden nur halb so viele Ärzte aus, wie sie zur Versorgung der eigenen Bevölkerung brauchen. Darauf, dass Deutschland trotz des eigenen zunehmenden Ärztemangels genug Mediziner ins Ausland vertreibt, ist für die Eidgenossen Verlass. Die anstehende GOÄ-Reform wird vermutlich das ihre zur Beschleunigung dieser Entwicklung tun.

Zur Verhandlungsführung:

Ihnen als ehemaligem Vorsitzenden des Marburger Bundes ist klar, wie wichtig bei Tarifverhandlungen die fortwährende
offene Kommunikation mit den Klinikärzten über den Stand der Verhandlungen ist. Vollkommen unverständlich ist mir daher, weswegen die Verhandlungen zur GOÄ in Hinterzimmern unter Ausschluss der betroffenen Ärzte geführt
werden. Dass Heimlichtuerei im Interesse der Versicherer und der Politik liegt, leuchtet ein, denn schließlich geht es um nichts anderes, als die Ärzteschaft irgendwann einmal vor vollendete Tatsachen zu stellen. Verhandlungen
mit Stillschweigen sind allerdings ganz und gar nicht im Interesse der Ärzteschaft. Bitte schaffen Sie jetzt (!) Transparenz über den Stand der Verhandlungen!

Nach diesen Überlegungen möchte ich folgende konkrete Bitten an Sie richten:

1. Schaffen Sie Transparenz: Welcher Volumenzuwachs der GOÄ ist nach dem jetzigen Stand der Verhandlungen
angedacht? Welchen grundlegenden Veränderungen (Stichwort „robuster Einfachsatz“ etc.) sind vorgesehen?

2. Informieren Sie die Ärzteschaft bei jeder neuen Verhandlungsrunde über den Stand der Dinge. Intransparenz
ist im Interesse der Versicherer und der Politik – nicht im Interesse der Ärzteschaft.

3. Eruieren Sie und machen Sie publik, in welcher Höhe die Gehälter incl. Boni und sonstiger geldwerter
Vorteile der Vorstände und auch der Aufsichtsräte der Krankenversicherer durchschnittlich seit 1996 angestiegen sind.

4. Erkunden Sie und machen Sie publik, in welcher Höhe die Prämienzahlungen der PKV-Versicherten im Durchschnitt
seit 1996 angestiegen sind.

5 Holen Sie sich externen wirtschaftswissenschaftlichen Sachverstand und schaffen somit gleich lange Spieße,
wenn es um die Diskussion um wirtschaftliche Fakten geht.

Auch andere freie Berufsgruppen wie Rechtsanwälte, Steuerberater, Architekten etc. haben seit 1996 deutliche
Anhebungen ihrer Gebührenordnungen erfahren. Unverständlich ist, weswegen Ärzte schlechter gestellt werden sollen als diese Berufsgruppen. Sollte seitens der Politik das Argument vorgebracht werden, die Ärzte seien wegen
des Ziels eines ausgeglichenen Staatshaushalts im Hinblick auf die Ausgaben der Beihilfen anders zu behandeln als die genannten Berufe, so lässt sich eine Gleichbehandlung dennoch herstellen: Absenkung der Gebührenordnung
der anderen freien Berufe. Angemessen wäre im selben Sinne auch eine Anpassung der Vergütungen in den Vorstandsetagen der Krankenversicherer nach unten incl. Rückführung von Mehrzahlungen in der Vergangenheit. Ein „Sonderopfer
Ärzte“ darf es jedenfalls nicht geben.

Übrigens hatte ich zwei an vorderster Front berufspolitisch aktive Kollegen gebeten, die Argumente mit Ausnahme
der Arztabwanderung Ihnen schriftlich vorzutragen. Diese Kollegen hatten sich trotz Nachfrage meinerseits auch nach vier Wochen dazu offenkundig nicht entschließen können; jedenfalls hat mich trotz expliziter Bitte keine
entsprechende Rückmeldung erreicht. So schreibe ich Ihnen nun als 08/15-Niedergelassener ohne jedwede berufspolitische Hausmacht diesen Brief in der Hoffnung, trotzdem durchzudringen.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Christian Nunhofer



Automatisch bei der DeBeKa!

Von Kranken und Kassen Posted on 15 März, 2015 08:38:18

Die DeBeKa ist – eigenem Bekunden zufolge – Deutschlands größte private Krankenversicherung. Woher kommt
diese Größe? Seit zirka zwei Jahren ist bekannt, dass DeBeKa-Außendienstmitarbeiter von Behörden darüber informiert wurden, welche Anwärter in das Beamtenverhältnis übernommen werden. „Bei meinem Amtseid stand
der Herr von der DeBeKa schon dabei, gratulierte mir und ließ mich den Aufnahmeantrag für die DeBeKa unterschreiben“, hat mir mal ein Patient erzählt. Von irgend jemandem Info über andere Privatversicherer? Fehlanzeige.

Dieses Treiben ist längst Gegenstand der juristischen Aufarbeitung. „DeBeKa zu Millionenbuße verurteilt“
war ein Artikel im Februarheft des „Neurotransmitter“ übertitelt. Dem Bericht ist zu entnehmen, dass die DeBeKa eine vom Datenschutzbeauftragten des Landes Rheinland-Pfalz verhängte Geldstrafe über 1,3 Millionen
Euro akzeptierte und des weiteren hinnahm, eine Striftungsprofessur an der Universität Mainz zu Grundlagen des Datenschutzes für 600000 Euro zu finanzieren. Summe also: 1,9 Millionen Euro. Unter file:///C:/Users/cn/Downloads/10_Pluspunkte_pdf%20(1).pdf
teilt die DeBeKa mit, ihre Gesamteinnahmen aus dem Prämienaufkommen ihrer Sparte Private Krankenversicherung seien 2011 bei 4.864 Millionen Euro gelegen. Demnach stellt die nun verhängte Geldstrafe 0,039 Prozent der Jahresprämien-Einnahmen
dar. Eine immens hohe Strafe – das schreckt die DeBeKa-Geschäftsführung sicher vor weiteren krummen Sachen enorm ab…

Diskriminierte Patienten

„Die DeBeKa ist Krankenversicherten, Nervenärzten und Psychiatern als DIE private Krankenversicherung
bekannt, die psychisch Kranke diskriminiert. Sie erfüllt nämlich ihre Vertragspflicht als Krankenversicherer gegenüber psychisch Kranken nur unzureichend, weil sie systematisch die Ärztlichen Kosten psychiatrischer Untersuchungen
(Nr. 801 GOÄ) nur teilweise erstatten möchte“, schreibt im Neurotransmitter Dr. G. Carl aus Kitzingen, der stellvertretende Vorsitzende des Facharztverbandes BVDN. Meine persönliche Meinung: Der DeBeKa ist der Unterschied
zwischen Psychiatrie und Psychotherapie nicht klar. Während bei einer Psychotherapie die Patienten regelmäßig zu Gesprächen kommen, die Behandlungscharakter haben, werden die Patienten bei psychiatrischen Behandlungen
dann wiedereinbestellt, wenn eine Befundänderung oder eine engmaschige Befundkontrolle (zum Beispiel bei schwerer Akuterkrankung) notwendig ist, also eine psychiatrische Untersuchung erfolgen muss.

„Na“, denken Sie jetzt vielleicht, „der DeBeKa so wenig Sachverstand zu unterstellen, das
ist schon ein starkes Stück. Immerhin hat Deutschlands größter privater Krankenversicherer bestimmt genug Versicherungsärzte aller Fachrichtungen, die wissen, wie Medizin funktioniert.“ Weit gefehlt: „Als privater
Krankenversicherer verfügen wir nicht über einen angestellten Ärztlichen Dienst – vergleichbar dem gesetzlichen Dienst der Gesetzlichen Krankenkassen. Bei Bedarf lassen wir uns durch nicht bei uns angestellte Ärzte beziehungsweise
Gutachter beraten“, teilte die DeBeKa mir jüngst mit, als wieder einmal die Erstattung der oben erwähnten GOÄ-Nr. 801: „Psychiatrische Untersuchung“ verweigert wurde. Der Patient hatte die von der DeBeKa
angeforderten Arztunterlagen in einem verschlossenen Couvert mit der Aufschrift „Arztsache, nur vom Vertrauensarzt der DeBeKa zu öffnen“ eingeschickt. Diesen Umschlag bekam nun ich ungeöffnet mit dem zitierten
Begleitschreiben zurück. Den Offenbarungseid des fehlenden eigenen ärztlichen Dienstes wollte die Versicherung dem Patienten gegenüber offenkundig nicht leisten. Und in einem Brief an einen Patienten schrieb die DeBeKa
vor kurzem: „Den Ansatz der Ziffer 801 erkennen wir einmal im Monat ohne Rückfragen an.“ Müßig, darüber zu diskutieren, ob psychische Erkrankungen eine Verlaufsdynamik haben, die sich am Kalender orientiert.

Unqualifizierte Berater

Weiter im Thema. Ein anderer Patient hatte auf meine Empfehlung hin in einer vorformulierten Schweigepflichtentbindung
der DeBeKa den Begriff „medizinischer Berater“ durchgestrichen und durch „Arzt“ ersetzt. Die DeBeKa schickt die Schweigepflichtentbindung nochmals und erläutert: „Wir können den medizinischen Sachverhalt
nur unter Hinzuziehung eines medizinischen Beraters beurteilen. Damit wir die Unterlagen einem von uns beauftragten Berater vorlegen können, benötigen wir die in der Anlage enthaltene Schweigepflichtentbindung unterschrieben
zurück.“ Aha: Ärzten legt die DeBeKa die Patientenunterlagen offenkundig nicht vor – aber „medizinischen Beratern“. Was „qualifiziert“ diese „Berater“ zu ihrem Urteil? Vielleicht eine
Heilpraktikerprüfung? Möglich. Aber keinesfalls ein sechsjähriges Medizinstudium plus mindestens fünfjährige Facharztausbildung. Im Klartext: Ein „medizinischer Berater“ der DeBeKa ist offenkundig KEIN ARZT.
Unter uns: Außer einem Arzt hat niemand, aber auch gar niemand irgendeine Kompetenz, die Arbeit eines Arztes zu beurteilen. Den selben Anspruch an die Bewertung ihrer Berufstätigkeit erheben mit Sicherheit auch Architekten,
Steuerberater, Ingenieure und Rechtsanwälte. Apropos Rechtanwälte: Hauptamtliche Juristen hat die DeBeKa in ihrer Rechtsabteilung ausreichend angestellt. Juristen sind für eine Krankenversicherung offenkundig wichtiger
als Ärzte – was klar wird, wenn man sich vergegenwärtigt, dass für die DeBeKa meines Erachtens nur eine Gesundheit zählt: die der eigenen Bilanz – aber nicht die ihrer Versicherten.

Drei Tipps habe ich, ganz meiner persönlichen Meinung entspringend:

1. Für alle DeBeKa-Krankenversicherten: Wenn die DeBeKa von Ihnen ärztliche Unterlagen zur Prüfung durch
einen „medizinischen Berater“ anfordert: a) schicken Sie diese Unterlagen in einem verschlossenen Couvert mit der Aufschrift: „Arztsache, vertraulich, nur von einem Arzt zu öffnen“. Am besten legen Sie
ins Couvert einen Revers mit der Aufschrift: Hiermit bestätige ich, die Arztunterlagen von … (hier müssen Sie Ihren Namen und Ihr Geburtsdatum einfügen) in der Zusendung vom … (hier das Datum Ihres Schreibens angeben)
ungeöffnet erhalten zu haben. Datum, Unterschrift des Arztes, Arztstempel. b) Fordern Sie die Stellungnahme dieses Arztes bei der DeBeKa an. c) Wenn Ihnen die DeBeKa das Formular einer Schweigepflichtentbindung zusendet,
in der von einem „medizinischen Berater“ die Rede ist: Streichen Sie „medizinischer Berater“ durch und schreiben „Arzt“ drüber.

2. Für alle, die sich Gedanken über eine private Krankenversicherung oder Zusatzversicherung machen: Entscheiden
Sie sich auf jeden Fall für die DeBeKa, wenn Sie Erstattungsverweigerung akzeptieren, überflüssige Schreiberei lieben und gerne tolerieren, dass Ihre Arztunterlagen mit den vertraulichen Informationen über Sie von obskuren
„medizinischen Beraten“ anstatt von Ärzten beurteilt werden.

3. Für die DeBeKa Krankenversicherung: Stellen Sie eigene Ärzte an, mit denen der behandelnde Arzt erforderlichenfalls
auch einen Fall besprechen kann, nachdem Sie das Einverständnis hierfür vom Patienten eingeholt haben. Das dürfte Ihnen manchen Schreibkram mit der Anforderung von Arztunterlagen ersparen – sofern Ihr Ziel wirklich die
Überprüfung der medizinischen Notwendigkeit einer Behandlung und nicht schlichte Leistungsverweigerung ist. Zur finanziellen Kompensation schlage ich vor, Ihre Volljuristen kostengünstig durch „juristische Berater“
wie zum Beispiel Rechtsanwaltsgehilfinnen zu ersetzen.

Ähnliche Erfahrungen?

Ist es Ihnen bei der Anbahnung Ihrer Krankenversicherung auch so ergangen? Bei Ihrer Verbeamtung stand der freundliche Mitarbeiter der DeBeKa bereits
bereit. Sie selber mussten gar keinen Kontakt aufnehmen. Falls ja, dann sind auch Sie Opfer dieser rechtswidrigen und juristisch bereits abgeurteilten DeBeKa-Praxis zur Neukundengewinnung, denn die anderen privaten Krankenversicherer
erstatten die GOÄ-Nr. 801 anstandslos. Meiner juristischen Laienmeinung nach haben Sie Anspruch auf einen Versicherungswechsel, der vertraglich wie folgt gestaltet sein müsste: Sie erstatten weiterhin ihren unveränderten
Versicherungsbeitrag an die DeBeKa, und die DeBeKa ist für die Erstattung des Beitrags Ihrer neuen Versicherungsgesellschaft zuständig, auch wenn dieser Beitrag für die neue Versicherung erheblich über dem für die DeBeKa
liegen dürfte. Bitte prüfen Sie diese rechtliche Option, wenden Sie sich gegebenenfalls an die Verbraucherschutzzentrale.



Das ist der Funktionär sich wert

Von Kranken und Kassen Posted on 09 März, 2015 07:45:34

An sich wollte ich das Thema „Kassenärztliche Vereinigungen und deren Funktionäre“ jetzt für einige
Zeit ruhen lassen. Es gibt doch noch genug andere Missstände im Gesundheitswesen, über die zu schreiben sich lohnt. Allerdings lässt mir das aktuelle Deutsche Ärzteblatt (Heft 10/2014) keine Wahl, mich schon wieder über
KV-Funktionäre zu echauffieren. In meinem Blogbeitrag „Dysfunktionale Funktionäre, Teil 2“ habe ich dargelegt, warum die KV-Chargen die Interessen der ärztlichen Basis gar nicht ernsthaft vertreten wollen:
Weil sie so hoch bezahlt sind, dass das mit weitem Abstand führende Interesse für diese Klientel der Erhalt des eigenen lukrativen Postens ist – und nicht etwa die ärztliche Interessensvertretung. Fast schon peinlich deutlich
bestätigte sich diese These, als vor zwei Wochen der Chef der kassenärztlichen Bundesvereinigung KBV, Gassen, in Günther Jauchs sonntagabendlicher Talkrunde in der ARD zum Thema „Wartezeit auf Arzttermine“ zu
Gast war. Jauch versuchte Gassen zweimal mit der Formulierung „… um nicht von Rationierung zu sprechen …“ das Stichwort zu geben. Und was tat Gassen? Er sprach tatsächlich NICHT von der reell existierenden
Rationierung der ambulanten Medizin. Eine penible Aufklärung des Volkes über das Faktum „Rationierung ambulanter ärztlicher Leistungen“ hätte ja eventuell das System und damit seinen – Gassens – Job in Frage
gestellt. Statt dessen schwafelte er dümmlich und falsch von annähernd gleicher Bezahlung bei privat und gesetzlich Versicherten.

„Allein der Knete wegen“

Jetzt also: Im aktuellen Deutschen Ärzteblatt 10/2015 sind auf Seite A435 ff die Bezüge der KV-Vorstände
in Bund und Ländern aufgelistet. Was nun folgt, ist etwas Rechenarbeit – mit erstaunlichen Ergebnissen, die die obige These des KV-Funktionärsjobs „allein der Knete wegen“ mehr als unterfüttern.Der vormalige Vorsitzende der Kassenärztlichen Bundesvereinigung Dr. Köhler hatte 2013 für seine Tätigkeit
mit fünf Tagen in der Woche 326.372,80 € bezogen.
Dem neuen Vorsitzenden, jenem erwähnten Orthopäden Dr. Gassen, sind in seiner Vorstandszeit, die im
März 2014 begann, bis Dezember 274.666,70 € zugeflossen. Und zwar bei einem Praxistag pro Woche, also für eine Vier-Tage-Woche in der KBV. Rechnet man diese Einnahmen aufs Jahr und eine Fünf-Tage-Woche um, so resultieren
stattliche 412.000,05 €. Dies entspricht einem Zuwachs für den KVB-Vorsitz von 2013 auf 2014 um irrsinnige 26 Prozent. Zur Erinnerung: Selbiger Herr Gassen hatte sich im Oktober 2014 mit den Gesetzlichen Krankenkassen
flugs auf einen Zuwachs der Arzthonorare von 800 Millionen Euro geeinigt, was einem Durchschnittsplus von 2,7 Prozent pro Praxis entsprach.

Was verdient der Arzt?

Was eigentlich verdient ein niedergelassener Arzt in seiner Praxis? Darüber gibt die Kassenärztliche Bundesvereinigung,
deren Vorsitzender ja jener Herr Dr. Gassen ist, Auskunft: Unter http://www.kbv.de/html/2121.php erfahren wir, dass der Honorarumsatz aus „Kasse“ pro Facharzt 2011 bei 197.143 € lag. Neuere Zahlen finde ich leider
nicht. Aber behelfsmäßig kann man mit den 2,7 Prozent Umsatzplus hochrechnen, die Herr Gassen im Oktober für die niedergelassenen Kassenärzte „herausgeholt“ hatte. Damit lässt sich abschätzen, dass eine Facharztpraxis
2014 auf einen durchschnittlichen Honorarumsatz durch Kassenpatienten von 213.547 € kam.
Nun informiert uns die KBV auf ihrer oben erwähnten Internet-Seite darüber, dass dem Durchschnittsarzt
vom Umsatz nur 23,5 Prozent „Netto“ verbleiben. Klar: Praxismieten, Personal- und Gerätekosten etc., die eigene Krankenversicherung, die Rentenkasse und zuletzt auch noch der Fiskus wollen bedient werden. Absolut
in Zahlen ergibt sich damit ein Jahresnetto für einen Facharzt in der Praxis aus Einnahmen von gesetzlich Versicherten von schätzungsweise 50.184 €. Wie sieht die Rechnung nun für Herrn Gassen aus? Die Tätigkeit in der KVB ist Brutto, also kein Umsatz.
Wollen wir – großzügig im Sinne von Herrn Gassen gerechnet – davon ausgehen, dass von diesem Brutto 55 Prozent für Steuern und Sozialabgaben abgehen, so dass Netto 185.400 € überbleiben.

Nur heiße Luft

Eine analoge Rechnung lässt sich auch für die zweite Vorsitzende der KV Bayern erstellen. Warum habe ich
mir gerade diese Dame ausgesucht? Weil sich Frau Dr. Ilka Martina Enger gerne als Tribunin der ärztlichen Basis geriert. Freilich ohne in vier Jahren KV-Zugehörigkeit irgendetwas von Relevanz für diese Basis erreicht zu
haben. Mehr als Absonderung heißer Luft ist nicht. Unter Verwendung der Zahlen aus dem Deutschen Ärzteblatt 10/2015 ergibt sich ein Plus der Funktionärsbezüge 2014 von 3,3 Prozent zu 2013. Ebenfalls mehr als die 2,7 Prozent,
die Gassen für sein Fußvolk ausgehandelt hatte. Den Gratis-Dienstwagen und die zusätzlichen üppigen Altersbezüge via KVB lasse ich in der Rechnung ganz außen vor. Unter Berücksichtigung der Drei-Tage-Woche von Frau
Enger für die KVB in München (bei zwei Tagen eigener internistischer Praxis in Neutraubling) errechnet sich aufs Jahr hochgerechnet für die Funktionärsarbeit in der KV Bayern ein Jahressalär von – Tusch und tatää! –
415.187 € brutto, oder netto bei wiederum geschätzten 55 Prozent Abzügen: 186.834 €.
Das heißt: Die im Vergleich zur ärztlichen Arbeit verantwortungs- und risikoarme Tätigkeit eines KV-Spitzenfunktionärs
ist den Ärzten an der Basis, die das KV-System mit ihren Zwangsbeiträgen finanzieren, im Falle Gassen und Enger zirka drei- bis viermal so viel wert wie die eigene Arbeit an den Patienten in der Praxis. Das dürfte den
Kolleginnen und Kollegen, die tagtäglich in der Praxis schuften und die Bevölkerung versorgen, bis dato so nicht klar gewesen sein. Allerdings ist zu bezweifeln, dass die im System verbliebenen Kollegen den Mumm haben,
ihre Selbstbedienungs-KV-Funktionäre in die Wüste zu schicken. Aber vielleicht begehren ja letztendlich die Patienten auf, aus deren Kassenbeiträgen sämtliche Geldflüsse zur den KVen stammen. Sammeladresse für Protest:
patient-informiert-sich.de.
„Wenn es die Kassenärztlichen Vereinigungen nicht gäbe, dann müsste man sie erfinden“, konstatierte
der stellvertretende Vorsitzende des Bayerischen Facharztverbandes, Dr. Dolf Hufnagl, auf der Vollversammlung des Bayerischen Facharztverbandes in Ingolstadt 2011. Aus Sicht der KV-Funktionäre kann man dem sicher nur beipflichten.



« VorherigeWeiter »