„Deutscher
Ärztedelegiertenmichel: Geht’s noch dümmer?“ – Ein provokanter
Einstieg, ich weiß. Aber interessant,
was sich in der Berichterstattung des Deutschen Ärzteblatts über
den jüngst „passierten“ Deutschen Ärztetag in Frankfurt/Main
zur bevorstehenden Reform der Amtlichen Gebührenordnung für Ärzte
(GOÄ) so alles findet…


So
titelt ein Aufsatz: „Es sieht gut aus!“ Einer
Meinung waren Ärzteschaft und Politik auch bei der Novellierung der
GOÄ.
„In einem zugegebenermaßen mühsamen Prozess haben wir mit dem
PKV-Verband eine neue GOÄ verhandelt“,
erklärte der Präsident der Bundesärztekammer, Prof. Dr. Frank
Walter Montgomery. Das sei ein gewaltiger Fortschritt, wenn man
bedenke, dass vor den segensreichen Verhandlungen 20 Jahre
vollständiger Stillstand geherrscht habe. „Es sieht gut aus“,
betonte Montgomery. Bundesminister Hermann Gröhe signalisierte seine
Kooperationsbereitschaft: „Wir haben jetzt noch Gespräche mit der
Beihilfe und der Koalition zu führen. Aber meine Position ist klar:
Das, was in der letzten Legislaturperiode mit der Gebührenordnung
der Zahnärzte gelungen ist, muss jetzt endlich auch mit
der GOÄ gelingen.“

Das wünscht sich der Minister!

Tja
nun: Was war denn mit der Zahnarzt-Gebührenordnung „gelungen“,
die 2012 die alte Version von 1988 abgelöst hat? Das gesamte
Honorarvolumen war laut Bundesgesundheitsministerium um 5,8 Prozent
angehoben worden. Bei einer aufsummierten Inflationsrate von 61
Prozent in den Jahren 1988 bis 2012. Da kristallisierte sie sich
heraus, die GOÄ-Perspektive für Ärzte! Klar, dass sich ein
Gesundheitsminister solch eine Gebührenordnungsreform wünscht.

Na,
werden Sie jetzt vielleicht denken, dem werden die Delegierten des
Deutschen Ärztetags in Frankfurt bestimmt die Meinung gegeigt haben,
oder? Dazu heißt es in einem anderen Artikel des Ärzteblatts: „Eine
neue GOÄ mit
kompletter Leistungsdarstellung und gewissen Möglichkeiten zur
Fortentwicklung ist schon ein Fortschritt“. Am Ende bestätigten
die Delegierten den Kurs der BÄK. So fand ein Antrag keine Mehrheit,
noch mehr Transparenz vom Verhandlungsführer der Ärzteschaft,
Theodor Windhorst, zu verlangen.“
(http://www.aerzteblatt.de/archiv/170749/Gebuehrenordnung-fuer-Aerzte-Die-Richtung-stimmt?src=search)

Transparenz
– nein danke?!! Geht’s noch dümmer? Wohl kaum! Konkret liest sich
ein Delegiertenantrag zur GOÄ-Reform folgendermaßen: „TOP VI:
Tätigkeitsbericht der Bundesärztekammer Titel: Inflationsausgleich
in der geltenden GOÄ aktuell notwendig Vorstandsüberweisung. Der
Beschlussantrag von Dr. Axel Brunngraber, Dr. Silke Lüder, Wieland
Dietrich, Christa Bartels, Dr. Susanne Blessing und Dr. Hans Ramm
(Drucksache VI – 71) wird zur weiteren Beratung an den Vorstand der
Bundesärztekammer überwiesen: Eine Novellierung der Amtlichen
Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) mit Anpassung an den
medizinischen Fortschritt und Herstellung eines Inflationsausgleichs
ist seit vielen Jahren überfällig. …“ (aus
http://www.bundesaerztekammer.de/aerztetag/aerztetage-ab-2006/118-deutscher-aerztetag-2015/beschlussprotokoll/)

Höchstens zehn Milliarden

Also,
wenn ich richtig lesen kann, wurde die Sache an den Vorstand der
Bundes-Ärztekammer überwiesen. Das suggeriert doch immerhin, es
werde sich des Problems dort angenommen, die Angelegenheit sei noch
nicht entschieden. Allerdings steht das im Deutschen Ärzteblatt
ganz anders: „Auch
Forderungen nach einem nahezu vollständigen Inflationsausgleich für
die vergangenen 32 Jahre wurden abgewiesen. Windhorst hatte
erläutert, was das die PKV kosten würde: „Glauben Sie mir, zehn
Milliarden Euro – mehr sind nicht drin.“ Wie schön, dass sich der
Verhandlungsführer der Ärzteschaft zumindest so gut in die
Interessen der PKV hineinversetzen kann, wenn er schon nicht erfasst,
dass die Forderung der Ärzteschaft zumindest nach einem
Inflationsausgleich nur recht und billig ist.

Zum
Schluss nur noch ein paar Fakten – so zum Nachdenken, Zeitraum 1996
bis Anfang 2015:


Prämienerhöhungen der PKV: Plus 54,7 Prozent (2013 und 2014
geschätzt: adaptiert nach der Inflationsrate bis 2014 und den Zahlen
zur durchschnittlichen Prämienentwicklung bis 2012; die
PKV-Prämienerhöhungen lagen im Durchschnitt 1996 bis 2012 jährlich
um 0,31 Prozent über der Teuerungsrate)


Bezüge der Abgeordneten des Deutschen Bundestages: Plus 49,0 Prozent


aufsummierte Inflationsrate: Plus 33,2 Prozent


GOÄ-Anpassung: Keine Veränderung


Rabatt der Ärzteschaft auf jede GOÄ-Rechnung im Durchschnitt seit
1996 bis dato (mangels Inflationsausgleich): Minus 16,7 Prozent.