Existiert Datensicherheit im Netz für medizinische Daten? Die Frage darf man sich wieder einmal stellen, nachdem jüngst Hacker des IS für ein paar Stunden einen kompletten französischen
Fernsehsender übernehmen konnten. Meine Meinung dazu habe ich in einem Brief an den Bundesgesundheitsminister Gröhe Kund getan:

Dr. Chr. Nunhofer, 90480 Nürnberg

Herrn Minister
Hermann Gröhe MdB
Bundesministerium für Gesundheit
Friedrichstraße 108

10117 Berlin

per Brief, vorab per Fax: 030 18441-4900

nachr.:

– Bundesbeauftragte für den Datenschutz, z. Hd. Frau Andrea Voßhoff

– Aktion „Bürgerschulterschluss“, z. Hd. Frau Renate Hartwig

– Aktion „Stoppt die e-card“, z. Hd. Frau Dr. Silke Lüder

– ZDF, Redaktion „Frontal 21“

– CCC Hamburg

– Blog „Das kranke Gesundheitssystem“

Datensicherheit in der Medizin

Sehr geehrter Herr Minister,

erst am 6. Februar wurde bekannt, dass beim US-Krankenversicherer Anthem eine große Anzahl von Versichertendaten durch Online-Zugriff gestohlen wurde. Die
gestrigen Vorkommnisse beim französischen Sender „TV5Monde“ beweisen einmal mehr, dass jedwedes Versprechen einer Datensicherheit im Netz Makulatur ist.

Nun wäre es realitätsfern, sich im Zeitalter der Globalisierung ein „zurück zum Papier“, eine Welt ohne Internet zu wünschen. Allerdings besteht
keine Notwendigkeit, alle Vorgänge über eine Internetverbindung abzuwickeln, die via Internet abzuwickeln wären. Insbesondere gibt es keinen Grund, hochsensible Daten, wie sie ohne jeden Zweifel die Daten von Krankenversicherten
darstellen, dem Risiko eines Datendiebstahls via Internet auszusetzen. Alternativ bieten sich netzlose Datenübertragungswege wie zum Beispiel per Stick an. Durch Zusendung eines Sticks hat bis vor kurzem auch die EDV-Quartalsabrechnung
in den Kassenärztlichen Vereinigungen funktioniert. Jeder IT-Fachmann wird Ihnen hingegen bestätigen, dass selbst komplexe Verschlüsselungen keinen definitiven Schutz vor missbräuchlichem onlineZugriff darstellen.

Meine Bitten an Sie ist deshalb, den Schutz intimster Daten der Kranken über die Interessen der IT-Industrie zu stellen und die Übermittlung von Patientendaten
via Internet per Gesetzgebung zu untersagen. Mögliche, ohnehin zweifelhafte Vorteile für die Patienten relativieren sich durch das Risiko eines Datendiebstahls zur Marginalie. Damit erübrigt sich außerdem die weitere Verwendung
der Elektronischen Gesundheitskarte.

Bitte bedenken Sie außerdem, dass sich mehrfach Vollversammlungen auf Deutschen Ärztetagen mehrheitlich gegen die Einführung der Elektronischen Gesundheitskarte
ausgesprochen haben. Die Umsetzung dieser Beschlüsse wird jedoch von der Bundesärztekammer und der Kassenärztliche Bundesvereinigung nicht unterstützt, denn beide Institutionen sind durch ihre Mitgliedschaft der EGK-Gesellschaft
„Gematik“ am wirtschaftlichen Erfolg des Projekts „Elektronische Gesundheitskarte“ mehr interessiert als an der Umsetzung des Mehrheitswillens der Ärzteschaft.

Mit bestem Dank für Ihre Bemühungen
und freundlichen Grüßen

Dr. Christian Nunhofer