„Wie können wir unsere sehr gute medizinische Versorgung angesichts des demografischen Wandels und des medizinischen Fortschritts auch zukünftig sichern?“ fragte der Herr Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe am 17. September auf seiner Facebook-Seite (https://www.facebook.com/groehe?fref=ts). „Darüber habe ich heute auf dem sehr gut besuchten gesundheitspolitischen Abend der Gesundheitsregion Saar in Saarbrücken gesprochen und mit den Teilnehmerinnen und Teilnehmern aus allen Bereichen des Gesundheitswesen intensiv diskutiert. …“

Unsereiner hat sich folgende Antwort erlaubt:

„Sehr geehrter Herr Minister,

darf ich Ihnen das für die Gesundheitsversorgung der Kassenpatienten relevante Gesetz, nämlich das SGB V, nahebringen. Sie sind zwar Jurist, aber offenkundig haben Sie es noch nicht durchgelesen:

Sozialgesetzbuch (SGB) Fünftes Buch (V) – Gesetzliche Krankenversicherung – (Artikel 1 des Gesetzes v. 20. Dezember 1988, BGBl. I S. 2477)


‚§ 12 Wirtschaftlichkeitsgebot:

(1) Die Leistungen müssen ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich sein; sie dürfen das Maß des Notwendigen nicht überschreiten. Leistungen, die nicht notwendig oder unwirtschaftlich sind, können Versicherte nicht beanspruchen, dürfen die Leistungserbringer nicht bewirken und die Krankenkassen nicht bewilligen. ‚

Sicher erinnern Sie sich an die Schule, in der in Noten ausgedrückt wird, was Wörter bedeuten. Also ‚ausreichend‘ (sh. Gesetz oben) ist Note „4“, ’sehr gut‘ (wie in ’sehr gute medizinische Versorgung‘) hingegen Note ‚1‘. Warum suggerieren Sie der Bevölkerung, dass eine medizinische Versorgung der Note 1 gewährleistet sei? Als ehemaliger Kassenarzt kann ich Ihnen erzählen, was passiert, wenn die Patienten sehr gut behandelt werden: Die Krankenkassen berufen sich auf obigen § 12 (1) SGB V und verlangen vom Arzt Geld zurück, z.B. für verordnete Medikamente. Das nennt sich Arzneimittelregress und betrifft in der Summe häufig Beträge jenseits der 10.000 €. Bitte modifizieren Sie Ihren obigen Text: ‚Wie können wir unsere ausreichende medizinische Versorgung angesichts des demografischen Wandels und des medizinischen Fortschritts auch zukünftig sichern? …'“