Die DeBeKa ist – eigenem Bekunden zufolge – Deutschlands größte private Krankenversicherung. Woher kommt
diese Größe? Seit zirka zwei Jahren ist bekannt, dass DeBeKa-Außendienstmitarbeiter von Behörden darüber informiert wurden, welche Anwärter in das Beamtenverhältnis übernommen werden. „Bei meinem Amtseid stand
der Herr von der DeBeKa schon dabei, gratulierte mir und ließ mich den Aufnahmeantrag für die DeBeKa unterschreiben“, hat mir mal ein Patient erzählt. Von irgend jemandem Info über andere Privatversicherer? Fehlanzeige.
Dieses Treiben ist längst Gegenstand der juristischen Aufarbeitung. „DeBeKa zu Millionenbuße verurteilt“
war ein Artikel im Februarheft des „Neurotransmitter“ übertitelt. Dem Bericht ist zu entnehmen, dass die DeBeKa eine vom Datenschutzbeauftragten des Landes Rheinland-Pfalz verhängte Geldstrafe über 1,3 Millionen
Euro akzeptierte und des weiteren hinnahm, eine Striftungsprofessur an der Universität Mainz zu Grundlagen des Datenschutzes für 600000 Euro zu finanzieren. Summe also: 1,9 Millionen Euro. Unter file:///C:/Users/cn/Downloads/10_Pluspunkte_pdf%20(1).pdf
teilt die DeBeKa mit, ihre Gesamteinnahmen aus dem Prämienaufkommen ihrer Sparte Private Krankenversicherung seien 2011 bei 4.864 Millionen Euro gelegen. Demnach stellt die nun verhängte Geldstrafe 0,039 Prozent der Jahresprämien-Einnahmen
dar. Eine immens hohe Strafe – das schreckt die DeBeKa-Geschäftsführung sicher vor weiteren krummen Sachen enorm ab…
Diskriminierte Patienten
„Die DeBeKa ist Krankenversicherten, Nervenärzten und Psychiatern als DIE private Krankenversicherung
bekannt, die psychisch Kranke diskriminiert. Sie erfüllt nämlich ihre Vertragspflicht als Krankenversicherer gegenüber psychisch Kranken nur unzureichend, weil sie systematisch die Ärztlichen Kosten psychiatrischer Untersuchungen
(Nr. 801 GOÄ) nur teilweise erstatten möchte“, schreibt im Neurotransmitter Dr. G. Carl aus Kitzingen, der stellvertretende Vorsitzende des Facharztverbandes BVDN. Meine persönliche Meinung: Der DeBeKa ist der Unterschied
zwischen Psychiatrie und Psychotherapie nicht klar. Während bei einer Psychotherapie die Patienten regelmäßig zu Gesprächen kommen, die Behandlungscharakter haben, werden die Patienten bei psychiatrischen Behandlungen
dann wiedereinbestellt, wenn eine Befundänderung oder eine engmaschige Befundkontrolle (zum Beispiel bei schwerer Akuterkrankung) notwendig ist, also eine psychiatrische Untersuchung erfolgen muss.
„Na“, denken Sie jetzt vielleicht, „der DeBeKa so wenig Sachverstand zu unterstellen, das
ist schon ein starkes Stück. Immerhin hat Deutschlands größter privater Krankenversicherer bestimmt genug Versicherungsärzte aller Fachrichtungen, die wissen, wie Medizin funktioniert.“ Weit gefehlt: „Als privater
Krankenversicherer verfügen wir nicht über einen angestellten Ärztlichen Dienst – vergleichbar dem gesetzlichen Dienst der Gesetzlichen Krankenkassen. Bei Bedarf lassen wir uns durch nicht bei uns angestellte Ärzte beziehungsweise
Gutachter beraten“, teilte die DeBeKa mir jüngst mit, als wieder einmal die Erstattung der oben erwähnten GOÄ-Nr. 801: „Psychiatrische Untersuchung“ verweigert wurde. Der Patient hatte die von der DeBeKa
angeforderten Arztunterlagen in einem verschlossenen Couvert mit der Aufschrift „Arztsache, nur vom Vertrauensarzt der DeBeKa zu öffnen“ eingeschickt. Diesen Umschlag bekam nun ich ungeöffnet mit dem zitierten
Begleitschreiben zurück. Den Offenbarungseid des fehlenden eigenen ärztlichen Dienstes wollte die Versicherung dem Patienten gegenüber offenkundig nicht leisten. Und in einem Brief an einen Patienten schrieb die DeBeKa
vor kurzem: „Den Ansatz der Ziffer 801 erkennen wir einmal im Monat ohne Rückfragen an.“ Müßig, darüber zu diskutieren, ob psychische Erkrankungen eine Verlaufsdynamik haben, die sich am Kalender orientiert.
Unqualifizierte Berater
Weiter im Thema. Ein anderer Patient hatte auf meine Empfehlung hin in einer vorformulierten Schweigepflichtentbindung
der DeBeKa den Begriff „medizinischer Berater“ durchgestrichen und durch „Arzt“ ersetzt. Die DeBeKa schickt die Schweigepflichtentbindung nochmals und erläutert: „Wir können den medizinischen Sachverhalt
nur unter Hinzuziehung eines medizinischen Beraters beurteilen. Damit wir die Unterlagen einem von uns beauftragten Berater vorlegen können, benötigen wir die in der Anlage enthaltene Schweigepflichtentbindung unterschrieben
zurück.“ Aha: Ärzten legt die DeBeKa die Patientenunterlagen offenkundig nicht vor – aber „medizinischen Beratern“. Was „qualifiziert“ diese „Berater“ zu ihrem Urteil? Vielleicht eine
Heilpraktikerprüfung? Möglich. Aber keinesfalls ein sechsjähriges Medizinstudium plus mindestens fünfjährige Facharztausbildung. Im Klartext: Ein „medizinischer Berater“ der DeBeKa ist offenkundig KEIN ARZT.
Unter uns: Außer einem Arzt hat niemand, aber auch gar niemand irgendeine Kompetenz, die Arbeit eines Arztes zu beurteilen. Den selben Anspruch an die Bewertung ihrer Berufstätigkeit erheben mit Sicherheit auch Architekten,
Steuerberater, Ingenieure und Rechtsanwälte. Apropos Rechtanwälte: Hauptamtliche Juristen hat die DeBeKa in ihrer Rechtsabteilung ausreichend angestellt. Juristen sind für eine Krankenversicherung offenkundig wichtiger
als Ärzte – was klar wird, wenn man sich vergegenwärtigt, dass für die DeBeKa meines Erachtens nur eine Gesundheit zählt: die der eigenen Bilanz – aber nicht die ihrer Versicherten.
Drei Tipps habe ich, ganz meiner persönlichen Meinung entspringend:
1. Für alle DeBeKa-Krankenversicherten: Wenn die DeBeKa von Ihnen ärztliche Unterlagen zur Prüfung durch
einen „medizinischen Berater“ anfordert: a) schicken Sie diese Unterlagen in einem verschlossenen Couvert mit der Aufschrift: „Arztsache, vertraulich, nur von einem Arzt zu öffnen“. Am besten legen Sie
ins Couvert einen Revers mit der Aufschrift: Hiermit bestätige ich, die Arztunterlagen von … (hier müssen Sie Ihren Namen und Ihr Geburtsdatum einfügen) in der Zusendung vom … (hier das Datum Ihres Schreibens angeben)
ungeöffnet erhalten zu haben. Datum, Unterschrift des Arztes, Arztstempel. b) Fordern Sie die Stellungnahme dieses Arztes bei der DeBeKa an. c) Wenn Ihnen die DeBeKa das Formular einer Schweigepflichtentbindung zusendet,
in der von einem „medizinischen Berater“ die Rede ist: Streichen Sie „medizinischer Berater“ durch und schreiben „Arzt“ drüber.
2. Für alle, die sich Gedanken über eine private Krankenversicherung oder Zusatzversicherung machen: Entscheiden
Sie sich auf jeden Fall für die DeBeKa, wenn Sie Erstattungsverweigerung akzeptieren, überflüssige Schreiberei lieben und gerne tolerieren, dass Ihre Arztunterlagen mit den vertraulichen Informationen über Sie von obskuren
„medizinischen Beraten“ anstatt von Ärzten beurteilt werden.
3. Für die DeBeKa Krankenversicherung: Stellen Sie eigene Ärzte an, mit denen der behandelnde Arzt erforderlichenfalls
auch einen Fall besprechen kann, nachdem Sie das Einverständnis hierfür vom Patienten eingeholt haben. Das dürfte Ihnen manchen Schreibkram mit der Anforderung von Arztunterlagen ersparen – sofern Ihr Ziel wirklich die
Überprüfung der medizinischen Notwendigkeit einer Behandlung und nicht schlichte Leistungsverweigerung ist. Zur finanziellen Kompensation schlage ich vor, Ihre Volljuristen kostengünstig durch „juristische Berater“
wie zum Beispiel Rechtsanwaltsgehilfinnen zu ersetzen.
Ähnliche Erfahrungen?
Ist es Ihnen bei der Anbahnung Ihrer Krankenversicherung auch so ergangen? Bei Ihrer Verbeamtung stand der freundliche Mitarbeiter der DeBeKa bereits
bereit. Sie selber mussten gar keinen Kontakt aufnehmen. Falls ja, dann sind auch Sie Opfer dieser rechtswidrigen und juristisch bereits abgeurteilten DeBeKa-Praxis zur Neukundengewinnung, denn die anderen privaten Krankenversicherer
erstatten die GOÄ-Nr. 801 anstandslos. Meiner juristischen Laienmeinung nach haben Sie Anspruch auf einen Versicherungswechsel, der vertraglich wie folgt gestaltet sein müsste: Sie erstatten weiterhin ihren unveränderten
Versicherungsbeitrag an die DeBeKa, und die DeBeKa ist für die Erstattung des Beitrags Ihrer neuen Versicherungsgesellschaft zuständig, auch wenn dieser Beitrag für die neue Versicherung erheblich über dem für die DeBeKa
liegen dürfte. Bitte prüfen Sie diese rechtliche Option, wenden Sie sich gegebenenfalls an die Verbraucherschutzzentrale.
lieber Herr Kollege,
ich bin nicht in den NP Disziplinen tätig, gerade weil Sie kein Vertragsverhältnis haben , müssen Sie zum Schutz des Geschädigten Strafanzeige stellen wegen Betruges. Die DeBeka legt ja offensichtlich die 801 aus wie es ihr gefällt und nicht wie in der GOÄ vorgesehen und in den Kommentaren geschrieben, hänge mich da auch egrne dran , oder mache Selbiges . § 153 Abs 1 StPO . Kollege Dr. Lütgemeier berichtet im hippokranet über eine erfolgreiche Anzeige der DBV in einem anderen Fall. Bitte dort nachfragen , er scheint jurisitisch sehr kompetent. http://www.mdluetgemeier.de.
Kosten enstehen dem Anzeigenden keine , auch bei Einstellung nicht, ist ja nur die Anzeige eines Verdachtes auf eine Straftat.
Lieber Herr Kollege,
mit Verlaub nachgefragt: Falls Sie in den N+P-Disziplinen tätig sind: Warum erstatten nicht Sie den Strafantrag? Ich persönlich will das nicht machen, weil ich noch nicht einmal glaube, dass ein Straftatbestand vorliegt. Oder auf welchen Paragraphen des StGB beziehen Sie sich? Und kann ich den Strafantrag stellen, wenn ich kein Vertragsverhältnis mit der DeBeKa habe? Denn das habe ich ja nicht.
Lieber Kollege Nunhofer,
ich hätte da einen Vorschlag: Erstatten Sie Strafanzeige gegen die DeBeKa wegen Falschabrechnung . Wenn dem Beispiel noch ein paar weiter Ärzte folgen wird es interessant. Die DeBeka fühlt sich relativ sicher weil sie eine gute Marktstellung hat, die sie schamlos ausnutzt gegen die eigenen Versicherten. Die Ziffer 801 ist in der GOÄ klar definiert, die DeBeKa erfindet solange eigene Definitionen, wie sie keine echten Konsequenzen befürchten muss.