Rechtspositivismus
ist ein sperriger Begriff, wobei das Phänomen, das sich
hinter dem Fremdwort verbirgt, uns allen tagtäglich das Leben
versauert. Nach dem Motto: „So viel realen Irrsinn darf es doch
nicht geben!“ Dieses Argument bekräftigend, schlug sich
unsereiner neulich mit der flachen Hand klatschend gegen die Stirn.
Worum geht’s? Um die sklavische
Anwendung von Vorschriften und Paragraphen weitab aller menschlicher
Vernunft durch eine Behörde. Ein – nun ja: – „schönes“
Beispiel lieferte vor kurzem die Postbeamtenkrankenkasse, der ich
über den dort hauptversicherten Ehemann einer Patientin den folgenden
Brief habe zukommen lassen.
Über die Antwort der PBeaKK werde ich
natürlich wieder bloggen, versprochen!
Neumarkt,
13.10.2014
Nicht-Erstattung
von Invega bei Ihrer Gattin durch die PBeaKK
Sehr
geehrter Herr …,
Sie legen die Abrechnung der
Postbeamtenkrankenkasse vom 02.10.2014 vor, der zu entnehmen ist,
dass die Postbeamtenkrankenkasse vom Medikament Invega 6 mg (1 x 1
täglich) nur Erstattungskosten von 11,07 Euro übernimmt bei einem
Preis pro Packung von 185,51 Euro mit der Begründung, das Präparat
unterliege einer Festbetragsregelung.
Alternativ gibt es die
Möglichkeit, den identischen Wirkstoff Paliperidon als
Depot-Präparat zu 75 mg alle 4 Wochen als i.m.-Injektion zu
verabreichen. Die Rezeptkosten für eine Ampulle Xeplion 75 belaufen
sich auf 480,91 Euro.
Die Nachfrage in der NM-Vital-Apotheke
hat ergeben, das Xeplion keiner Festbetragsregelung unterliegt.
Meine Empfehlung ist, sich nochmals unter Vorlage dieses
Schreibens an die Postbeamtenkrankenkasse zu wenden und nachzufragen
ob die Postbeamtenkrankenkasse künftig
– Invega 6 mg 28 Stück
für 185,51 Euro erstatten will trotz Festbetragsregelung, oder
–
Xeplion 75 Depot Injektion Suspension für 480,91 Euro erstatten
will.
Beide Präparate decken einen Zeitraum von 28 Tagen ab.
Wie
Sie wissen, hatte Ihre Ehefrau Risperidon wegen extrapyramidaler
motorischer Störungen nicht gut vertragen. Ein Behandlungsversuch
mit Aripiprazol musste wegen Unverträglichkeit bereits nach einem
Tag abgebrochen werden. Die Pharmakotherapie bei Frau … ist
erschwert durch einen vorbekannten genetischen Leberdefekt, der mit
einer Unverträglichkeit etlicher Präparate einhergeht.
Sollte
sich die Postbeamtenkrankenkasse entschließen, Xeplion statt Invega
erstatten zu wollen, so würde ich Ihnen empfehlen, den Vorgang an
die Medien und an den Bund der Steuerzahler weiterzuleiten.
Unter
der Wahrung Ihrer Anonymität werde ich den Vorgang im Internet
veröffentlichen:
blog.krankes-gesundheitssystem.com
Mit
freundlichen Grüßen
Dr. Christian Nunhofer/cg